Steuererklärung für Rentner: Spartipps für den Ruhestand

Steuererklärung für Rentner: Spartipps für den Ruhestand

WICHTIG: Die hier angegebenen Informationen dienen lediglich einem ersten Überblick und erfolgen ohne Gewähr. Patronus erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit. Fragen Sie im Zweifelsfall stets Ihren Steuerberater!

In vielen Fällen sind auch Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Doch wann müssen Rentner eine Steuererklärung einreichen und welche Besonderheiten gibt es dabei zu beachten? 

Wir sagen Ihnen, wann Ihre Rente steuerpflichtig ist, welche Ausgaben Sie von der Steuer absetzen können und welche Fristen zu beachten sind. So können Sie sicherstellen, dass Sie ihrer steuerlichen Verpflichtung nachkommen und keine Steuervorteile ungenutzt lassen.

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag liegt.
  • Dieser lag 2022 bei 10.347 € und im Jahr 2023 bei 10.908 €.
  • Für Ehepaare ist der Wert doppelt so hoch. 
  • Rentner können sowohl Werbungskosten, also auch Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
  • Der Rentenfreibetrag ist abhängig vom Jahr des Renteneintritts.

Eine Person steckt eine Münze in ein Sparschwein
Informieren Sie sich und lassen Sie keine Steuervorteile ungenutzt

Definition: Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist ein wichtiger Steuerfreibetrag, der für alle Steuerpflichtigen gilt, unabhängig davon, ob sie Rentner sind oder nicht. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem man keine Einkommensteuer zahlen muss. Er dient dazu, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Liegt das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag, fällt die Einkommensteuer an. 

Die Höhe des Grundfreibetrags ändert sich jedes Jahr. Hier zeigen wir Ihnen, wie hoch der Grundfreibetrag für Alleinstehende in den aktuell relevanten Steuerjahren war bzw. ist:

  • 2019: 9.168 €
  • 2020: 9.408 €
  • 2021: 9.744 €
  • 2022: 10.347 €
  • 2023: 10.908 €

Bei gemeinsam veranlagten Personen gilt der doppelte Grundfreibetrag. Dies gilt also für Ehepaare und für Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. In dem Fall können die Beträge für Alleinstehende (siehe oben) verdoppelt werden. 

Für Rentner gilt noch ein zusätzlicher Freibetrag. Der Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Er soll sicherstellen, dass Rentner im Alter steuerlich nicht übermäßig belastet werden. 

Wie hoch der Rentenfreibetrag ist, hängt von dem Jahr des Rentenbeginns ab. Außerdem von der Jahresbruttorente im ersten Rentenjahr. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet den Rentenfreibetrag individuell. Er bleibt über die gesamte Dauer des Rentenbezugs gleich.

Was ist die nachgelagerte Besteuerung? 

Im Jahr 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten und damit die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung”. Das Gesetz legt fest, wie hoch der zu versteuernde Anteil der Rente ist. Das bedeutet, dass nicht die Rentenversicherungsbeträge, die man als Arbeitnehmer leistet, besteuert werden, sondern erst die Rentenzahlungen im Alter. Dies geschieht in einer Übergangszeit von 35 Jahren schrittweise. Der Besteuerungsanteil der Rente soll bis 2040 jedes Jahr um ein Prozent erhöht werden. Das heißt, der Teil der steuerpflichtigen Rente steigt mit jedem Jahr, während der steuerfreie Teil sinkt (siehe Tabelle). 

Menschen, die vor dem 1. Januar 2005 in Rente gegangen sind, erhalten einen Rentenfreibetrag, der 50 Prozent ihrer Jahresbruttorente entspricht, die sie 2005 erhalten haben. Die restlichen 50 Prozent ihrer Rente müssen sie versteuern. Der steuerpflichtige Anteil der Rente wird allmählich erhöht. Bis 2020 erhöhte sich dieser Anteil jährlich um 2 Prozent, jetzt steigt er jedes Jahr um 1 Prozent. Der angepasste Rentenfreibetrag gilt für Neu-Rentnerinnen und -Rentner, die in dem entsprechenden Jahr in Rente gehen. Ab 2040 wird kein Rentenfreibetrag mehr gewährt. Zukünftige Rentnerinnen und Rentner müssen dann ihre gesamten Renteneinkünfte versteuern.

Die Tabelle zeigt, dass der Anteil der zu versteuernden Rente Jahr für Jahr steigt, während der steuerfreie Teil sinkt: 

Tabelle: Jahr des Rentenbeginns, Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag in Prozent
Der Anteil der zu versteuernden Rente steigt Jahr für Jahr, während der steuerfreie Teil sinkt

Hinweis: Menschen, die ab dem Jahr 2040 in Rente gehen, werden ihre Rente voll versteuern müssen. 

Laut der Deutschen Rentenversicherung ist die nachgelagerte Besteuerung der Rente in der Regel vorteilhaft, da die Altersvorsorgebeiträge die Steuerlast während der Berufsjahre senken. Wenn Sie später eine Rente beziehen, sind Ihre Einkünfte in der Regel geringer und somit auch der Steueranteil auf Ihre Rente. Die Rentenbesteuerung gilt nicht nur für Altersrenten, sondern auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater. 

Wann müssen Sie als Rentner eine Steuererklärung einreichen? 

Da Renten Einkünfte darstellen, müssen Rentner diese Einkünfte versteuern. Das gilt allerdings nur für all jene, deren Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser beträgt für das Jahr 2022 10.347 Euro und im Jahr 2023 10.908 Euro. 

In den einigen Fällen müssen Sie als Rentner eine Steuererklärung einreichen, insbesondere wenn Sie neben der gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte beziehen: 

  • Sie haben neben Ihrer Rente zusätzliche steuerpflichtige Einkünfte, zum Beispiel 

    - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    - Kapitaleinkünfte (zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden oder Aktienverkäufen), die über dem Sparerpauschbetrag liegen
    - steuerpflichtige Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit
  • Der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente überschreitet den steuerlichen Grundfreibetrag. 
  • Das Finanzamt fordert Sie auf, eine Steuererklärung abzugeben.

Sofern Sie steuerpflichtige Einkünfte haben, oder Ihre Jahresbruttorente den steuerlichen Grundfreibetrag überschreitet - also in den ersten beiden Fällen - warten Sie nicht ab, bis das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert. In diesen Fällen sind Sie nämlich in der Bringschuld. 

Welche Kosten können Rentner steuerlich absetzen?

Rentner können von Steuererleichterungen profitieren, genau wie jeder andere Steuerpflichtige. Dazu müssen sie in der Steuererklärung verschiedene Kosten angeben, um sie absetzen zu können. Passiert das nicht, setzt das Finanzamt normalerweise Pauschbeträge an. Allerdings fallen diese in der Regel niedriger aus als das, was Rentner tatsächlich von der Steuer absetzen könnten. Um sicherzustellen, dass Sie kein Geld verlieren, zeigen wir Ihnen, welche Beträge Sie geltend machen können und wo sie in der Steuererklärung eingetragen werden müssen. 

Welche Werbungskosten können Rentner geltend machen? 

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen und steuermindernd geltend gemacht werden können. Dabei können sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige oder Freiberufler Werbungskosten in ihrer Steuererklärung angeben.

Typische Werbungskosten von Arbeitnehmern sind beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeit, Kosten für Arbeitskleidung oder Fachliteratur sowie Beiträge zu Gewerkschaften oder Berufsverbänden. Selbstständige oder Freiberufler können hingegen auch Kosten für ihre betriebliche Tätigkeit wie beispielsweise Büromaterial, Miete oder Telefonkosten als Werbungskosten absetzen.

Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen und können somit zu einer Steuererstattung führen. Allerdings können Werbungskosten nur in dem Jahr steuermindernd geltend gemacht werden, in dem sie tatsächlich angefallen sind. Es ist daher wichtig, Belege und Nachweise für Werbungskosten aufzubewahren, um diese bei Bedarf in der Steuererklärung angeben zu können.

Für Rentner sind Werbungskosten die Kosten, die für den Erhalt der Rente entstehen. Diese Ausgaben, die in Zusammenhang mit der Rente stehen, können in der Steuererklärung dementsprechend als Werbungskosten geltend gemacht werden. 

Der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro wird Rentnern automatisch vom Finanzamt vom steuerpflichtigen Teil der Rente abgezogen. Liegen die Werbungskosten über diesem Pauschbetrag, können diese Kosten natürlich trotzdem steuerlich geltend gemacht werden. Dafür müssen die Werbungskosten einzeln nachgewiesen und belegt werden können, für den Fall, dass das Finanzamt Einzelnachweise einfordert. Die Werbungskosten werden in Anlage R in der Steuererklärung eingetragen. 

Hier sind einige Werbungskosten, die Rentner in ihrer Steuererklärung geltend machen können:

  • Gebühren für einen Rentenberater
  • Kosten für Rechtsberatung und Prozesse, die im Zusammenhang mit dem Rentenantrag stehen
  • Kosten für Steuerberatung, sofern die mit der Anlage R verbunden sind
  • Gewerkschaftsbeiträge, die man als Rentner zahlt 
  • Kontoführungsgebühren (Pauschal 16 Euro im Jahr)

Hinweis: Werbungskosten können nur in dem Jahr steuermindernd berücksichtigt werden, in dem sie angefallen sind. Sie sollten daher sorgfältig dokumentiert und aufbewahrt werden, um sie in der Steuererklärung korrekt angeben zu können.

Welche Sonderausgaben können Rentner steuerlich geltend machen? 

Ebenso wie bei den Werbungskosten gibt es auch für die Sonderausgaben einen Pauschbetrag. Dieser beträgt nur 36 Euro und wird daher schnell übertroffen. Gedeckelt sind Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung jedoch bei 1.900 Euro. 

Wer in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann für den Pausch- und Höchstbetrag jeweils den doppelten Wert ansetzen. Das gilt auch für alle, die ihre Krankenversicherung komplett selbst bezahlen. Die Kosten für Versicherungen können in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. In die Anlage Sonderausgaben gehören gezahlte Kirchensteuer und Spenden. 

Rentner können bestimmte Sonderausgaben steuerlich geltend machen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Versicherungsbeiträge: Beiträge zur privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung, ebenso wie für die Kranken- und Pflegeversicherung und KFZ- und Zahnzusatzversicherung.
  • Krankheits- und Pflegekosten: Sofern die Kosten die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigen, können Ausgaben für die Gesundheit als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Beispiele sind Kosten für Medikamente, Zahnersatz, Hilfsmittel wie Prothesen oder Krankenhausaufenthalte. 
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen
  • Beiträge für Parteien
  • Kirchensteuer 

Was zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen? 

Nur Kosten für notwendige Sachen oder Leistungen, die zwingend erforderlich sind, werden als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art berücksichtigt. Das Finanzamt überprüft diese Voraussetzung sehr genau, daher empfehlen wir, nicht nur die Belege für die Kosten, sondern auch die entsprechenden Atteste sorgfältig aufzubewahren.

Krankheitskosten sind Teil der außergewöhnlichen Belastungen. Dazu gehören beispielsweise vom Arzt verordnete Medikamente oder Hilfsmittel. Aber auch Kurkosten, Zuzahlungen für Brillen und Hörgeräte gehören dazu. Dabei gilt: Rentner können diese Kosten nur dann absetzen, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen. Wie sehr die Kosten Sie wirklich belasten, prüft das Finanzamt über die Zumutbarkeit. Ein Eigenanteil von mindestens einem bis maximal sieben Prozent ist dabei immer zu tragen. Dieser ist abhängig von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. 

Folgende Kosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden: 

  • Aufwendungen, um eine Immobilie alters- oder behindertengerecht umzubauen.
  • Kosten für medizinischen Hilfsgeräte, wie Brillen, Hörgeräte oder Rollatoren.
  • Beerdigungskosten.
  • Eigenanteil an Medikamenten oder Behandlungen.
  • Kosten für die Fahrt zum Arzt oder ins Krankenhaus in Höhe der Pendlerpauschale.

Hinweis: Außergewöhnliche Belastungen können immer nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie auch bezahlt wurden. 

In der Steuererklärung sind diese Art der Kosten als andere Aufwendungen einzutragen. Der Abschnitt ist in der Anlage für außergewöhnliche Belastungen zu finden. 

Haushaltshilfe übergibt Tüte mit Einkäufen an Rentner
Um haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen zu können, müssen die Rechnungen per Überweisung gezahlt werden

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

Zusätzliche Abzüge können für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. 

Ältere Menschen, die Hilfe im Haushalt benötigen und eine ambulante Pflegekraft beauftragen, können einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückerhalten. Bis zu 20.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen können zu einem Abzug von 20 Prozent führen, was eine maximale Steuerersparnis von 4.000 Euro bedeutet. Diese Kosten müssen in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen” angegeben werden und gelten nur für Dienstleistungen, die im eigenen Haushalt erbracht werden, wie zum Beispiel beim Waschen von Kleidung. 

Handwerkerkosten können ebenfalls zu einem Abzug von 20 Prozent und maximal bis zu 6.000 Euro führen, was eine maximale Steuerersparnis von 1.200 Euro bedeutet. Diese Kosten müssen in der Anlage „Haushaltsnahe Beschäftigungen und Handwerkerkosten” angegeben werden. Es können jedoch nur Reparatur- und Wartungskosten abgesetzt werden, jedoch keine Herstellungskosten für neue Einbauten.

Wichtig: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erkennt das Finanzamt nur an, wenn die Rechnungen per Überweisung bezahlt wurden. 

  • Haushaltshilfe: Haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Beschäftigungsverhältnisse sind mit 20 Prozent der Lohnkosten, aber maximal 4.000 Euro, begünstigt. 
  • Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Instandsetzungs- oder Erhaltungsmaßnahmen sind mit 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens allerdings mit 1.200 Euro, begünstigt. 

Hinweis: Sind Dienstleistende, wie Haushaltshilfen, Pflegedienstleister, Gärtner oder Handwerker als Minijobber beschäftigt, schrumpft der abzugsfähige Höchstbetrag auf 510 Euro jährlich. 

Vereinfachte Steuererklärung für Rentner

Hierbei handelt es sich um ein Pilotprojekt, das einige Bundesländer gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium gestartet haben. Seit Mai 2019 können Rentnerinnen und Rentner in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen eine vereinfachte Steuererklärung nutzen, die aus nur zwei Seiten besteht.

Gedacht ist die vereinfachte Version der Steuererklärung für Rentner, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen und keine Nebeneinkünfte erzielen. Das Finanzamt sollte steuerlich relevante Informationen dieser Personen bereits von dritter Seite, also zum Beispiel dem Rententräger, elektronisch erhalten haben. Renteneinkünfte und Krankenversicherungsbeiträge kennt das Finanzamt dementsprechend. 

Sie können sich die vereinfachte Steuererklärung als Papiervordruck bei Ihrem Finanzamt aushändigen lassen oder das PDF-Dokument „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften” von der Website des Bundesministeriums für Finanzen herunterladen und ausdrucken. 

Alternativ können Sie einfachELSTER nutzen. Das ist ein Service der Steuerverwaltung zur Erstellung der Einkommenssteuererklärung für Rentner und Pensionäre. Seit Anfang April 2022 ist der Service erstmals für die Einkommenssteuererklärung 2021 nutzbar. 

Die kostenlose Online-Anwendung ist benutzerfreundlich und erspart Nutzern das Ausfüllen einer vollständigen Papiererklärung mit verschiedenen Anlagen. Stattdessen können Rentner Ihre Einkommensteuererklärung bequem online erstellen und werden dabei Schritt für Schritt begleitet. Das Finanzamt hat Zugang zu elektronischen Bescheinigungen, wie zum Beispiel Rentenbezugsmitteilungen, die automatisch berücksichtigt werden.

Bestimmte Versicherungsaufwendungen wie Spenden, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, sowie Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen müssen bei der vereinfachten Steuererklärung noch eingetragen werden. 

Hinweis: Andere wesentliche Ausgaben, wie Unterhaltszahlungen und Pflegekosten, können nicht vermerkt werden. Ebenso wenig Posten wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. 

Fristen: Bis wann müssen Sie die Steuererklärung abgeben

Früher galt der 31. Mai als Frist für die Abgabe der Steuererklärung. Seit 2019 wurde diese Frist um zwei Monate auf Ende Juli verlängert. Im Jahr 2022 gibt es aufgrund der Corona-Pandemie ein noch späteres Abgabedatum, nämlich den 31. Oktober. Wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung erstellt, verlängert sich die Frist bis zum 31. August 2023. 

Sobald das Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet hat, wird ein Steuerbescheid erstellt, der darüber informiert, ob Steuern nachgezahlt oder erstattet werden müssen. Wir empfehlen Ihnen, den Steuerbescheid sorgfältig zu prüfen und aufzubewahren. Wenn Sie vermuten, dass zu viel Steuern erhoben wurden, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.

Rentenbezug im Ausland - was gilt es bei der Steuer zu beachten? 

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt laut eigener Angabe rund 1,8 Millionen Renten jährlich in über 150 Ländern der Welt. Die Empfängerinnen und Empfänger haben in Deutschland gearbeitet und dadurch einen Rentenanspruch erworben. 

Rentnerinnen und Rentner, die ihren Ruhestand im Ausland verleben, sind in Deutschland „beschränkt steuerpflichtig”. Das gilt für diejenigen, die mehr als sechs Monate im Ausland wohnen. Das bedeutet, dass ihnen kein steuerfreier Grundfreibetrag zusteht. Sie müssen ihre Rente also ab dem ersten Euro versteuern. Auch vom Ehegattensplitting können Sie nicht profitieren. Außergewöhnliche Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, können Sie ebenfalls nicht geltend machen. Verbringen Sie weniger als sechs Monate im Jahr im Ausland, ändert sich steuerlich für Sie nichts. 

Patronus-Uhr liegt neben der Gesundheitskarte
Hausnotrufsysteme, wie die Patronus-Uhr, können von der Steuer abgesetzt werden

Hausnotruf steuerlich absetzbar

Hausnotrufsysteme wie der herkömmliche Hausnotruf oder die Notruf-Uhr von Patronus können im Notfall Leben retten. Sie bieten Betroffenen die Möglichkeit, schnell und einfach Hilfe anzufordern, auch wenn der Telefonhörer nicht in Reichweite ist oder sie nicht mehr sprechen können. 

Die Angst vieler Menschen vor hohen Kosten ist in der Regel unbegründet. Das liegt nicht nur daran, dass die Kosten oder Nutzungsgebühren für Hausnotrufsysteme normalerweise von der Pflegeversicherung teilweise oder vollständig übernommen werden und somit von Natur aus äußerst kostengünstig sind. Es liegt auch daran, dass die Kosten in vielen Fällen auf verschiedene Weise von der Steuer abgesetzt oder reduziert werden können.

Möglichkeit 1: Das Hausnotrufsystem als „haushaltsnahe Dienstleistung”

Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben, können Sie Ihr Hausnotrufsystem möglicherweise als „haushaltsnahe Dienstleistung” gemäß § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG angeben. Der Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen” bezieht sich auf Tätigkeiten, die gesunde Menschen normalerweise selbst ausführen könnten, die aber üblicherweise von Familienmitgliedern oder Dienstleistern übernommen werden. Ein Beispiel hierfür ist die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, einer Haushaltshilfe, eines Senioren-Assistenten oder eines Lieferservices. Grundsätzlich erfüllen Hausnotrufsysteme wie die Patronus-Uhr diese Voraussetzungen.

Möglichkeit 2: Hausnotrufsystem als „außergewöhnliche Belastung”

Neben den haushaltsnahen Dienstleistungen besteht auch die Möglichkeit, ein Notrufsystem gemäß §33 EStG (Einkommenssteuergesetz) als „außergewöhnliche Belastung (agB)” steuerlich geltend zu machen. Eine solche außergewöhnliche Belastung liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person höhere Ausgaben hat als die meisten Steuerzahler mit vergleichbarem Einkommen, Vermögen und Familienstand. Zu diesen Ausgaben können Krankheits-, Beerdigungs-, Fahrt- und Pflegekosten sowie Kosten für ein Hausnotrufsystem gehören. 

Wichtig: Beachten Sie jedoch, dass das zuständige Finanzamt genau prüft, ob die finanzielle Belastung wirklich nicht tragbar ist. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, die entsprechenden Kosten genau zu dokumentieren und nach Möglichkeit durch entsprechende Rechnungen zu belegen. Zudem muss eine weitere Voraussetzung erfüllt sein, um Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen zu können: Sie müssen einen anerkannten Pflegegrad haben oder pflegebedürftig sein.

Möchten Sie mehr zu dem Thema erfahren? Dann lesen Sie unseren Artikel „Patronus-Uhr und Hausnotruf: steuerlich absetzbar?” für weitere Informationen. 

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Fazit 

Um die Steuererklärung möglichst reibungslos und fehlerfrei erstellen zu können, sammeln Sie alle Unterlagen sorgfältig und bewahren Sie diese auf. Bei Unsicherheiten oder Fragen können Sie sich an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin wenden.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Bundesministerium der Finanzen

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