Allgemeine Geschäftsbedingungen der RR Technologies GmbH
Geltungsbereich
A) Diese Geschäftsbedingungen der RR Technologies GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 222584 B, Mühlenstraße 15, 10243 Berlin (nachfolgend „RR-Technologies“) gelten für alle Verträge, die ein Kunde auf der Webseite von RR-Technologies unter www.patronus-uhr.de (inkl. aller Unterseiten nachfolgend: „Webseite“) abschließt (siehe I.).
B) Diese Geschäftsbedingungen gelten zudem für die Nutzung des klassischen Hausnotrufsystems von Patronus (nachfolgend: „PatronusLight“) und für die Inbetriebnahme und Nutzung der Patronus-Uhr (siehe II.) sowie die Nutzung der Patronus-App (nachfolgend: „App“, siehe III.)
C) Die für den Vertragsschluss verbindliche Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information des Kunden.
I Die Bestellung der Patronus-Uhr auf der Webseite
1. Abonnement über Nutzung der Patronus-Uhr und PatronusLight
1.1 RR-Technologies stellt dem Kunden bei Abschluss eines entsprechenden Abonnements die Patronus-Uhr oder PatronusLight und spezielles Zubehör (wie etwa Ladegeräte) für die Dauer des jeweiligen Abonnements und gegen Zahlung der Vergütung des jeweiligen Abonnements zur Verfügung, wie unter Ziffer 2 beschrieben. Die Patronus-Uhr oder PatronusLight und das Zubehör werden zusammen als „Mietsachen“ bezeichnet.
1.2 Die Funktionalität der Mietsachen ergibt sich aus den Abonnementdetails (wie unten definiert). Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbematerialien, stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar. Angaben zu den Mietsachen auf einer Website, in Katalogen oder anderen Quellen, z. B. über Mobilfunknetzempfang, Akkulaufzeit, Gewicht oder Größe sind daher nicht verbindlich und stellen keine zugesicherten Eigenschaften der Mietsachen dar.
1.3 Die Mietsachen sind „standardisiert“, d.h. RR-Technologies kann sie durch ein gleichwertiges Modell ersetzen, vorausgesetzt, sie entsprechen jederzeit vor oder während der Mietdauer den Abonnementbedingungen.
2. Vertragsschluss auf der Webseite
2.1 Kunden können auf der Webseite ein Abonnement über die Nutzung der Mietsachen abschließen. Für dieses Abonnement gelten die nachfolgenden Bedingungen.
2.2 Die auf der Webseite enthaltenen Produktdarstellungen sind keine verbindlichen Angebote seitens RR-Technologies, sondern dienen der Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.3 Der Kunde kann ein Angebot über das in der Webseite integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dieses Bestellformular enthält die Einzelheiten des Abonnements, nämlich
- die Mietsachen,
- Mietgebühren und
- Abrechnungszeiträume / -termine
(zusammenfassend „Abonnementdetails“). Die Abonnementdetails können eine Mindestlaufzeit und/oder eine Verpflichtung des Kunden zur Leistung einer Kaution beinhalten.
2.4 Nachdem der Kunde den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, gibt er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons “Kostenpflichtig abonnieren“ und der Bestätigung der Zahlung beim ausgewählten Zahlungsdienstleister ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf den Abschluss eines Abonnements in Bezug auf die ausgewählten Mietsachen ab.
2.5 RR-Technologies bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich in Textform (durch automatisierte E-Mail). Wenn der Bestellbestätigung eine Annahme des Angebots beigefügt ist, kommt der Vertrag hierdurch zustande. Für den Vertragsschluss ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Kunden maßgeblich.
2.6 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular von RR-Technologies speichert RR-Technologies den Vertragstext und sendet ihn dem Kunden im Falle der Annahme mit der Auftragsbestätigung nebst den vorliegenden AGB in Textform (per E-Mail) zu. Zusätzlich wird der Vertragstext bei Registrierung des Kunden vor Absendung der Bestellung im Kundenkonto archiviert. Der Kunde kann ihn über seinen passwortgeschützten RR-Technologies Account unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abrufen.
2.7 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung werden dem Kunden alle Eingaben in einer zu bestätigenden Bestellübersicht angezeigt.
2.8 Bevor die Patronus-Uhr versandt wird, muss der Kunde über die Website Gesundheitsdaten und Notfallkontakte angeben, die für die gem. Ziff. 10 zu erbringenden Leistungen durch die RR-Technologies notwendig sind.
2.9 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgen in der Regel per E-Mail und automatisiert. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und dass er unter dieser Adresse von RR-Technologies versandte E-Mails empfängt. Insbesondere hat er bei dem Einsatz von Spamfiltern sicherzustellen, dass alle von “@patronus-uhr.de“ und „@patronus-group.com“ versandten Mails zugestellt werden können.
3. Vertragsabschluss per Telefon
Kunden können das Abonnement auch telefonisch schließen. Hierbei wird der Kunde am Telefon von einem Mitarbeiter der RR-Technologies durch den in Ziff. 2.3 und Ziff. 2.4 beschriebenen Prozess geführt. Ziff. 2.5 bis Ziff. 2.9 gelten entsprechend.
4. Angabe des Pflegegrades
4.1 Kunden, die Pflegegrad 1-5 aufweisen, können, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, eine vollständige Kostenübernahme der Kosten für PatronusLight und eine anteilige Kostenübernahme für die Patronus-Uhr bei der zuständigen Pflegekasse beantragen.
4.2 RR-Technologies übernimmt für den Kunden auf Wunsch den Prozess der Antragstellung und der Kommunikation mit der zuständigen Kasse auf digitalem oder postalischem Weg. Der Kunde unterschreibt den finalen Antrag und ist in inhaltlicher Hinsicht für die Antragstellung allein verantwortlich.
4.3 Ist während oder wird kurz nach Abschluss des Abonnements ein Antragsverfahren des Kunden für eine Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse anhängig, wird die vom Kunden zu zahlende Vergütung bis zu der Entscheidung durch die Pflegekasse um den bei Erhalt der Kostenübernahme in Aussicht stehenden Betrag verringert. Bei Bestätigung des Antrags wird der übernommene Betrag fortlaufend von der entsprechenden Pflegekasse getragen. Bei Ablehnung des Antrags ist der Kunde verpflichtet, RR-Technologies hierüber unverzüglich zu informieren. Bei Ablehnung des Antrags wird ab dem darauffolgenden Monat die volle Vergütung fällig. Ziffer 4.4 bleibt unberührt.
4.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, im Antragsverfahren wahrheitsgemäße Angaben zu machen. RR-Technologies prüft die Angaben des Kunden im Antragsverfahren nicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit. Wird der Antrag des Kunden aufgrund fehlerhafter Angaben abgelehnt, ist der Kunde verpflichtet, ab dem Beginn des Nutzungszeitraums das volle Nutzungsentgelt zu zahlen. Entsprechende Differenzbeträge sind durch den Kunden ggf. nachzuzahlen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Mit Abschluss des Vertrages zahlt der Kunde an RR-Technologies die Vergütung in der Höhe und für den Zeitraum, die in den Abonnementdetails angegeben sind und - falls zutreffend - im Voraus eine Kaution. Die Vergütung beinhaltet die Nutzung der Mietsachen, der App, die Inanspruchnahme der in Ziff. 10 beschriebenen Leistungen sowie gegebenenfalls die in Ziff. 11 (c) beschriebene Schlüsselhinterlegung.
5.2 Der Kunde zahlt die Vergütung über eine der im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsmethoden. Der Kunde ermächtigt RR-Technologies, die angegebene Bank- oder Kreditkarte zum Anfang des Nutzungszeitraums mit dem entsprechenden Betrag zu belasten. Der Abrechnungszeitraum beträgt einen (1) Monat, sofern nichts anderes vereinbart wird.
5.3 RR-Technologies stellt die Vergütung zum jeweiligen Abrechnungstermin über die App oder per E-Mail in Rechnung.
5.4 Die angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Etwaige zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. in der Bestellübersicht gesondert angegeben.
6. Widerrufsrecht
6.1 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, steht dem Kunden nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
6.2 Im Falle eines Widerrufs trägt RR-Technologies die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Mietsachen. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Mietsachen nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Mietsachen nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.
7. Liefer- und Versandbedingungen
7.1 Gelieferte Mietsachen bleiben im Eigentum von RR-Technologies.
7.2 Die Lieferung von Mietsachen erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die Lieferanschrift maßgeblich, die der Kunde in der Bestellabwicklung angegeben hat. Soweit keine abweichende Anschrift angegeben wurde, ist die auf dem vom Kunden verwendeten Zahlungsdienst hinterlegte Anschrift maßgeblich.
7.3 RR-Technologies liefert innerhalb der Frist, die für die betreffende Mietgegenstand auf der Webseite angegeben ist, soweit sich nicht der Kunde im Rahmen der Versandoptionen für eine spätere Lieferung entscheidet. Zur Wahrung der vereinbarten Lieferfristen genügt es, dass RR-Technologies die Mietsachen dem Transportunternehmen vor Ablauf der Frist übergibt.
7.4 Sendet das Transportunternehmen die versandten Mietsachen an RR-Technologies zurück, weil es diese beim Kunden nicht zustellen konnte, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch verweigerte Annahme sein Widerrufsrecht ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass RR-Technologies ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
8. Mietdauer und Kündigung
8.1 Verträge laufen mindestens für die in den Abonnementdetails angegebene Zeit. Wenn der Kunde die Mietsachen nicht in der dafür vorgesehenen Rückgabefrist an RR-Technologies zurücksendet oder das laufende Abonnement innerhalb der Kündigungsfrist rechtzeitig kündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die auf diese Art verlängerten Verträge können jederzeit von jeder der Parteien zum Monatsende gekündigt werden.
8.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für RR-Technologies insbesondere vor bei
- fortgesetztem Zahlungsverzug über zwei Abrechnungszeiträume in Höhe einer Monatsmietgebühr nach Mahnung, oder
- einer wesentlichen missbräuchliche Nutzung oder Beschädigung der Mietsachen durch den Kunden
8.3 Die Kündigung ist per Post, per Telefon, per E-Mail oder wie in Ziff. 8.4 beschrieben über die Webseite zu erklären.
8.4 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit eines Abonnements kann der Kunde das Abonnement über die dafür vorgesehene Unterseite der Webseite unter https://www.patronus-uhr.de/kontakt kündigen.
8.5 Bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde die Mietsachen innerhalb der Rückgabefrist an RR-Technologies zurückzusenden. Kündigt der Kunde und sendet die Mietsachen nicht rechtzeitig zurück, ist er verpflichtet, die vereinbarte Miete für die Dauer der Zurückhaltung als Nutzungsentschädigung zu zahlen.
8.6 Sollte die Sache trotz Aufforderung zur Rückgabe und Setzung einer angemessenen Frist nicht zurückgeschickt werden, so ist RR Technologies berechtigt, den Wert der Sache zurückzuverlangen, der entstehen würde, wenn der Teilnehmer eine neue Hardware bestellt (Ersatzwert).
8.7 Wenn der Kunde die Zahlung trotz Mahnung oder Zahlungsaufforderung verweigert, berechtigt sich das Unternehmen, ein Inkassounternehmen einzuschalten. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen, welche vom Kunden zu tragen sind.
II Inbetriebnahme und Nutzung von PatronusLight sowie der Patronus-Uhr und Nutzung der App.
9. Inbetriebnahme der Patronus-Uhr
9.1 Auf der Patronus-Uhr ist die App vorinstalliert, über die der Kunde den Notfall auslösen kann.
9.2 Mit Inbetriebnahme der Patronus-Uhr durch den Kunden erhebt RR-Technologies technische Daten und Verbrauchsdaten. Bei Einwilligung durch den Kunden erhebt RR-Technologies zusätzlich auch die GPS-Daten der Patronus-Uhr des Kunden. Einzelheiten zu den erhobenen und verarbeiteten Daten können in der Datenschutzerklärung von RR-Technologies unter https://www.patronus-uhr.de/datenschutz eingesehen werden.
9.3 Nach Rückgabe der Mietsachen werden keine weiteren Nutzungsdaten mehr von der Patronus-Uhr an die App und somit an RR-Technologies übermittelt. Dann werden jegliche vom Kunden gespeicherten Daten gelöscht, es sei denn diese Daten werden noch zur Abwicklung einer Bestellung mit dem Kunden benötigt oder müssen auf Grund von gesetzlichen bzw. möglichen vertraglichen Gewährleistungsrechten oder handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten länger gespeichert werden.
10. Leistungen von RR-Technologies bei der Nutzung der Patronus-Uhr und PatronusLight
10.1 RR-Technologies bietet dem Kunden über die Hotline unter 0800 723 5000 oder per E-Mail an info@patronus-uhr.de Beratung bei Fragen zur Bedienung der Patronus-Uhr oder PatronusLight an.
10.2 RR-Technologies stellt dem Kunden die Patronus-Uhr mit einer vorinstallierten eSIM-Karte oder PatronusLight mit einer mitgelieferten und vom Kunden einzusetzenden Sim-Karte zur Verfügung und übernimmt sämtliche Mobilfunkkosten im deutschen Mobilfunknetz, die durch die vertragsgemäße Nutzung der Patronus-Uhr entstehen.
10.3 RR-Technologies erstellt auf Grundlage der Angaben des Kunden eine Notfall-Liste mit Notfall-Kontakten des Kunden.
10.4 RR-Technologies ermöglicht (mit den in Ziffer 17.3 und 17.4 beschriebenen Einschränkungen) eine Verbindung der Patronus-Uhr oder PatronusLight mit einer 24-Stunden-Notrufzentrale eines Kooperationspartners bei Auslösen eines Notrufs auf der Patronus-Uhr.
10.5 Wenn der Kunde einen Notruf absetzt, entscheidet das bei dem Kooperationspartner eingesetzte, medizinisch geschulte Personal, ob Personen aus der Notfall-Liste des Kunden, der Schlüsseldienst oder der Rettungsdienst benachrichtigt werden.
10.6 Falls eine medizinische Notfallsituation vorliegt, alarmiert der Kooperationspartner den örtlich zuständigen Rettungsdienst im Namen und auf Kosten des Kunden.
RR-Technologies führt selbst keine Notfallmaßnahmen durch und ist auch nicht für die Durchführung solcher Maßnahmen durch Dritte verantwortlich. Die Leistungen von RR-Technologies beschränken sich auf die Übermittlung des Notrufs an die Notrufzentrale des Kooperationspartners sowie die durch den Kooperationspartner vorgenommene Kontaktaufnahme mit Notfall-Kontakten des Kunden bzw. die Veranlassung geeigneter Notfallmaßnahmen im Falle einer medizinischen Notfallsituation.
11. Hinterlegung von Schlüsseln
Um Notfallkontakten oder Rettungskräften im Notfall oder in anderen nicht-medizinischen Notfällen („Hintergrunddienst“) einen schnellen Zugang zur Wohnung des Kunden zu ermöglichen, kann der Kunde seinen Wohnungsschlüssel hinterlegen. Dann haben die angegebenen Notfallkontakte und Rettungskräfte leichten Zugriff auf den Schlüssel.
- Der Kunde kann den Schlüssel bei einer Kontaktperson hinterlegen und RR-Technologies hierüber informieren. RR-Technologies wird den Kontakt seinem Kooperationspartner mitteilen. Der Kooperationspartner wird den Kontakt bei Auslösen eines Notrufs über die Patronus-Uhr oder PatronusLight benachrichtigen.
- Der Kunde kann den Schlüssel in einer mit einem Zahlencode gesicherten Schlüsselbox an der Wohnung hinterlegen und den Zahlencode RR-Technologies zur Weitergabe an Notfallkontakte und/oder Rettungskräfte über den Kooperationspartner mitteilen;
- Der Kunde kann den Schlüssel gegen gesonderte Vergütung wie auf der Webseite spezifiziert bei einem Partner von RR-Technologies hinterlegen, der im Notfall den Schlüssel zur Wohnung des Kunden bringt.
12. Verpflichtungen des Kunden
12.1 Die Auslösung des Notrufs über die Patronus-Uhr oder PatronusLight setzt eine bestehende Kommunikationsverbindung voraus. Der Kunde kann diese Verbindung bei der Patronus-Uhr über Mobilfunk (mittels der in der Uhr enthaltenen eSIM-Karte) oder über WLAN herstellen. Für PatronusLight mittels der im Gerät enthaltene Sim-Karte. Wenn die Patronus-Uhr eines Kunden mit dem WLAN verbunden ist, wird der Notruf erst über das WLAN übermittelt. Falls dies nicht gelingt, wird der Notruf über das Mobilfunknetz übermittelt.
12.2 Der Kunde allein ist dafür verantwortlich, dass eine entsprechende Verbindung über das Mobilfunknetz oder das WLAN besteht.
12.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Patronus-Uhr oder von PatronusLight die Betriebsanweisungen und Empfehlungen von RR-Technologies zu beachten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet,
- die Patronus-Uhr regelmäßig mithilfe der zur Verfügung gestellten Ladekabel und Stromadapter zu laden;
- die Patronus-Uhr anzuschalten, falls diese ausgeschaltet war (z.B., nachdem die Batterie leer war und wieder geladen wurde);
- die Funktionalität der Patronus-Uhr an verschiedenen Stellen im und außerhalb des Wohnbereichs des Kunden durch das regelmäßige Auslösen eines Test-Notrufs zu überprüfen;
- das PatronusLight Gerät zur Nutzung mit dem Netzteil an die Steckdose anschließen;
- das PatronusLight Gerät vor der ersten Nutzung von der Abdeckung und Sicherheitsschraube über dem Netzteil und der Sim Karte befreien;
- die Sim Karte in das PatronusLight Gerät in den dafür vorgesehen Steckplatz einlegen;
- das PatronusLight Gerät auf seine Signalstärke zu überprüfen;
- die Funktionalität des PatronusLight Geräts an verschiedenen Stellen im und außerhalb des Wohnbereichs des Kunden durch das regelmäßige Auslösen eines Test-Notrufs zu überprüfen;
- die Mietsachen sorgfältig und mit angemessener Vorsicht zu handhaben und haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsachen die nicht durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsachen herbeigeführt wurden;
- RR-Technologies bei Problemen mit der Patronus-Uhr oder PatronusLight unverzüglich zu benachrichtigen;
- nicht eigenständig Reparaturen an der Patronus-Uhr oder PatronusLight vorzunehmen oder eigenständig Dritte mit der Reparatur zu beauftragen;
- RR-Technologies alle Informationen für die Notfall-Liste zur Verfügung zu stellen und RR-Technologies über jegliche Änderung dieser Informationen zu informieren;
- Änderungen oder Manipulationen der Patronus-Uhr oder von PatronusLight zu unterlassen.
12.4 Der Kunde ist verpflichtet, RR-Technologies unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Mietsachen von einem Dritten gepfändet oder als Sicherheit in Anspruch genommen werden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, RR-Technologies bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zum Schutz ihres Vermögens zu unterstützen. Hierbei entstehende Kosten trägt der Kunde.
12.5 Der Kunde trägt alle Kosten, die sich aus einer Verletzung seiner Pflichten aus Ziff. 12.1 bis Ziff. 12.3 ergeben. Der Kunde stellt RR-Technologies von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus Ziff. 12.1 bis Ziff. 12.3 beruhen. Die vorgenannten Bestimmungen gelten nicht, wenn der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13. Rückgabe der Mietsachen
13.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Mietsachen innerhalb einer Rückgabefrist von 2 Wochen nach Vertragsende mängelfrei und voll funktionsfähig zurückzugeben.
13.2 Zusätzlich zu der in Ziff. 5 genannten Vergütung trägt der Kunde alle dem Vermieter in Folge einer Verletzung der Rückgabeverpflichtungen durch den Kunden entstehenden Kosten (insbesondere für eine Abholung der Mietsachen).
14. Diebstahl oder Verlust
Im Falle des Verlusts oder Diebstahls einer Mietsache ist der Kunde verpflichtet:
- RR-Technologies den Verlust oder Diebstahl nach Kenntniserlangung unverzüglich zu melden; und
- einen Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen und
- RR-Technologies unverzüglich alle relevanten Informationen über den Verlust oder Diebstahl zukommen zu lassen.
15. Schadenersatz und Entschädigung
15.1 Bei Verlust, Diebstahl oder irreparabler Beschädigung eines Mietgegenstands zahlt der Kunde an RR-Technologies den hieraus entstandenen Schaden.
15.2 Der Mietgegenstand gilt im Sinne dieser AGB nur dann als gestohlen, wenn der Kunde RR-Technologies eine offizielle Diebstahlsanzeige der Polizei vorlegt. Der Kunde ist verpflichtet, Diebstähle der Mietsachen bei der Polizei anzuzeigen, die entsprechende Diebstahlsanzeige einzuholen und diese der RR-Technologies zu übergeben. Unterlässt der Kunde die polizeiliche Anzeige des Diebstahls oder die Aushändigung der Diebstahlsanzeige an die RR-Technologies, ist der Kunde zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Der Mietgegenstand wird so lange weiter vermietet, bis die Anzeige bei RR-Technologies eingegangen ist.
15.3 Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung eines Mietgegenstandes ist der Kunde verpflichtet, alle Gebühren bis zur Beendigung des Vertrages weiter zu zahlen. Die RR-Technologies ist nicht verpflichtet, den Mietgegenstand zu ersetzen. Die fortlaufenden Mietzahlungen werden auf einen etwaigen vom Kunden zu zahlenden Schadenersatz angerechnet.
15.4 Reparaturkosten, die durch Schäden an einem Mietgegenstand entstehen, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sind vom Kunden zu tragen.
15.5 Die Ziffern 15.1 bis 15.3 gelten nicht, wenn der Kunde den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat.
III Allgemeine Bestimmungen
16. Zoll
16.1 Wenn der Kunde Produkte bei RR-Technologies zur Lieferung von außerhalb der EU bestellt, können sie Importzöllen und -steuern unterliegen. Jegliche zusätzlichen Gebühren für die Zollabfertigung müssen vom Kunden getragen werden; RR-Technologies hat keinen Einfluss auf diese Gebühren. Zollregelungen unterscheiden sich stark von Land zu Land, so dass der Kunde seine örtliche Zollbehörde für nähere Informationen kontaktieren sollte.
16.2 Der Kunde wird bei Bestellungen bei RR-Technologies als Einführender angesehen und muss alle Gesetze und Verordnungen des Landes, in dem er die Produkte erhält, einhalten. Grenzüberschreitende Lieferungen unterliegen der Öffnung und Untersuchung durch Zollbehörden.
17. Haftungsbeschränkung
17.1 RR-Technologies haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet RR-Technologies für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von RR-Technologies‘ Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern.
17.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
17.3 Patronus Services lassen sich nur über Mobilfunk oder WLAN nutzen. Ohne Empfang kann es zu Einschränkungen der Notruffunktion kommen. Die Sicherstellung dieses Empfangs ist keine vertragliche Leistung der RR-Technologies. RR-Technologies haftet nicht für Beeinträchtigungen oder Störungen des Mobilfunknetzes. Das schließt auch Beeinträchtigungen, die innerhalb des Wohnbereichs oder an anderen Aufenthaltsorten des Nutzers bestehen, ein.
17.4 RR Technologies weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung der Patronus Services auf die Akkuladung der Patronus-Uhr oder den korrekten Anschlus von PatronusLight angewiesen ist. Falls der Akku leer ist, funktioniert die Patronus-Uhr nicht. Die Ladung des Akkus der Patronus-Uhr ist keine vertragliche Leistung der RR Technologies. RR Technologies haftet nicht, falls der Akku der Patronus-Uhr des Nutzers leer ist oder für Probleme bei der Stromversorgung des Nutzers, die das Laden des Akkus verhindern.
18. Änderungen der AGB
RR-Technologies behält sich das Recht vor, diese AGB ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft aus folgenden Gründen zu ändern oder zu ergänzen: aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen, aus Sicherheitsgründen, zur Weiterentwicklung oder Optimierung bestehender sowie zur Ergänzung zusätzlicher Leistungsmerkmale RR-Technologies, zur Berücksichtigung des technischen Fortschritts und zur technischen Anpassung sowie zur Sicherstellung der zukünftigen Funktionsfähigkeit der von RR-Technologies angebotenen Leistungen. RR-Technologies wird den Kunden über Änderungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist, mindestens jedoch zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen, unter Angabe des konkreten Inhalts der geänderten Bestimmungen in Textform informieren. Die Änderungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. RR-Technologies wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die vorgenannten Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.
19. Eigentum und Übertragung
Die Mietsachen können im Eigentum von Gläubigern der RR-Technologies stehen. RR-Technologies ist berechtigt, alle Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte, insbesondere an seine Gläubiger und/oder an Inkassobüros, abzutreten.
20. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, berührt die Rechtswahl nicht die im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers geltenden zwingenden Rechtsvorschriften zum Schutz des Verbrauchers.
21. Gerichtsstand; Online-Streitbeilegung und Alternative Streitschlichtung; Salvatorische Klausel
21.1 Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch RR-Technologies aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von RR-Technologies in Berlin.
21.2 Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die E-Mail-Adresse von RR-Technologies lautet: info@patronus-uhr.de.
21.3 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist RR-Technologies nicht verpflichtet und nicht bereit.
Anhang: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Mietsachen in Besitz genommen haben bzw. hat. Werden mehrere Mietsachen im Zuge einer Bestellung geliefert, beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Mietgegenstand in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, RR-Technologies GmbH, Mühlenstraße 15, 10243 Berlin, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Mietsachen unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die im Rücksendelabel genannte Adresse zurückzusenden oder zurückzugeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Mietsachen vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Für den Fall, dass Sie die Mietsachen an uns zurücksenden, bitten wir Sie, die Originalverpackung zu verwenden, soweit noch vorhanden.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Mietsachen wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Mietsachen zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Mietsachen. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Mietsachen nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Mietsachen nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster für das Widerrufsformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
- An RR-Technologies GmbH, Mühlenstraße 15, 10243 Berlin , E-Mail: info@patronus-uhr.de.
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Mietsachen (detaillierte Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Mietsachen sich der Widerruf bezieht), die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (detaillierte Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Mietsachen sich der Widerruf bezieht) (*).
- bestellt am: (*). . . . ./erhalten am (*) . . . . .;
- Name des/der Verbraucher(s);
- Anschrift des/der Verbraucher(s);
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen
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