Allgemeine Geschäftsbedingungen der RR Technologies GmbH

in der Version 4.0 vom 26. Februar 2025

Geltungsbereich

(A) Diese Geschäftsbedingungen der RR Technologies GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 222584 B, Tempelhofer Ufer 17, 10963 Berlin (nachfolgend „Patronus“) gelten für alle Verträge, die Kunden telefonisch oder auf der Webseite von Patronus unter www.patronus-uhr.de (inkl. aller Unterseiten nachfolgend: „Webseite“) über die Patronus-Uhr sowie über das klassische Hausnotrufsystems von Patronus (nachfolgend: „PatronusLight“) abschließen (siehe I.) sowie für die Erbringung von Hausnotrufdienstleistungen („Dienstleistungen“) durch Patronus über die Patronus-App (nachfolgend: „App“, siehe II.).

(B) Die für den Vertragsschluss verbindliche Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information des Kunden.

I Bestellung der Patronus-Uhr und PatronusLight auf der Webseite

1. Patronus-Uhr und PatronusLight


1.1 Patronus stellt dem Kunden die Patronus-Uhr oder PatronusLight und spezielles Zubehör (wie etwa Ladegeräte) gegen Zahlung der Abonnementgebühren zur Verfügung, wie unter Ziff. 2 beschrieben. Die Patronus-Uhr oder PatronusLight und das Zubehör werden zusammen als „Notrufgeräte“ bezeichnet.

1.2 Die Funktionalität der Notrufgeräte ergibt sich aus den Abonnementdetails (wie unten definiert). Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbematerialien, stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar. Angaben zu den Notrufgeräten auf einer Website, in Katalogen oder anderen Quellen, z. B. über Mobilfunknetzempfang, Akkulaufzeit, Gewicht oder Größe sind daher nicht verbindlich und stellen keine zugesicherten Eigenschaften der Notrufgeräte dar.

1.3 Die Notrufgeräte sind „standardisiert“, d.h. Patronus kann sie durch ein gleichwertiges Modell ersetzen, vorausgesetzt, sie entsprechen jederzeit vor oder während der Vertragsdauer den Abonnementbedingungen.


2. Vertragsschluss auf der Webseite


2.1 Kunden können auf der Webseite (i.) Verträge über die Erbringung der Dienstleistungen in Verbindung mit dem Kauf der Patronus-Uhr sowie (ii.) Verträge über die Erbringung der Dienstleistungen in Verbindung mit der vorübergehenden Überlassung der Notrufgeräte abschließen (jeweils ein „Abonnement“).

2.2 Falls Patronus weitere Möglichkeiten zum Vertragsschluss (bspw. Vertragsschluss über die Patronus-App) oder zum Kauf der Patronus-Uhr (bspw. über Dritte wie Amazon) anbietet, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 2 entsprechend.

2.3 Die auf der Webseite enthaltenen Produktdarstellungen sind keine verbindlichen Angebote seitens Patronus, sondern dienen der Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.4 Der Kunde kann ein Angebot über das in der Webseite integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dieses Bestellformular enthält die Einzelheiten des Abonnements, nämlich

(a) die Notrufgeräte,

(b) Abonnementgebühren sowie, wenn anwendbar, den Kaufpreis für das Notrufgerät und

(c) Abrechnungszeiträume / -termine

(d) Kündigungsfristen

(zusammenfassend „Abonnementdetails“). Die Abonnementdetails können eine Mindestlaufzeit und/oder eine Verpflichtung des Kunden zur Leistung einer Kaution beinhalten.

2.5 Nachdem der Kunde den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, gibt er durch Klicken des Bestellvorgangs abschließenden Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ und der Bestätigung der Zahlung beim ausgewählten Zahlungsdienstleister ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf den Abschluss eines Abonnements ab.

2.6 Patronus bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich in Textform (durch automatisierte E-Mail). Wenn der Bestellbestätigung eine Annahme des Angebots beigefügt ist, kommt der Vertrag hierdurch zustande. Für den Vertragsschluss ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Kunden maßgeblich.

2.7 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular von Patronus speichert Patronus den Vertragstext inklusive der Abonnementdetails und sendet ihn dem Kunden im Falle der Annahme mit der Auftragsbestätigung nebst den vorliegenden AGB in Textform (per E-Mail) zu.

2.8 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung werden dem Kunden alle Eingaben in einer zu bestätigenden Bestellübersicht angezeigt.

2.9 Bevor die Notrufgeräte versandt werden, muss der Kunde über die Website Gesundheitsdaten und Notfallkontakte angeben, die für die gem. Ziff. 10 zu erbringenden Leistungen durch Patronus notwendig sind.

2.10 Wird das Angebot gem. Ziff. 2.4 von einem gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter des Vertragspartners abgegeben, erklärt der Vertreter gegenüber Patronus, dass er eine wirksame vertragliche oder gesetzliche Vertretungsmacht besitzt. Patronus kann von jedem Vertreter die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangen.

2.11 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgen in der Regel per E-Mail und automatisiert. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und dass er unter dieser Adresse die von Patronus versandten E-Mails empfängt. Insbesondere hat er bei dem Einsatz von Spamfiltern sicherzustellen, dass alle von “@patronus-uhr.de“ und „@patronus-group.com“ versandten E-Mails zugestellt werden können.


3. Vertragsabschluss per Telefon

Kunden können das Abonnement auch telefonisch schließen. Hierbei wird der Kunde am Telefon von einem Mitarbeiter von Patronus durch den in Ziff. 2.3 und Ziff. 2.4 beschriebenen Prozess geführt. Ziff. 2.5 bis Ziff. 2.10 gelten entsprechend.


4. Angabe des Pflegegrades


4.1 Kunden, die Pflegegrad 1-5 aufweisen, können, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, eine vollständige Kostenübernahme für PatronusLight und eine anteilige Kostenübernahme für die Patronus-Uhr bei der zuständigen Pflegekasse beantragen.

4.2 Patronus unterstützt gesetzlich versicherte Kunden auf Wunsch bei dem Prozess der Antragstellung und der Kommunikation mit der zuständigen Pflegekasse auf digitalem oder postalischem Weg. Der Kunde unterschreibt den finalen Antrag und ist in inhaltlicher Hinsicht für die Antragstellung allein verantwortlich.

4.3 Ist während oder wird nach Abschluss des Abonnements ein Antragsverfahren des Kunden für eine Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse anhängig, werden die vom Kunden zu zahlenden Abonnementgebühren bis zu der Entscheidung durch die Pflegekasse um den bei Erhalt der Kostenübernahme in Aussicht stehenden Betrag zurückgestellt. Bei Bestätigung des Antrags wird der übernommene Betrag rückwirkend und fortlaufend von der entsprechenden Pflegekasse getragen.

4.4 Bei Ablehnung des Antrags oder bei Beendigung der Kostenübernahme ist der Kunde verpflichtet, Patronus hierüber unverzüglich zu informieren.

4.5 Patronus behält sich das Recht vor, dem Kunden im Falle der Ablehnung des Antrages die nach Ziff. 4.3 in Aussicht auf eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse dem Kunden nicht in Rechnung gestellte Differenz rückwirkend zu berechnen.

4.6 Der Kunde hat in den in Ziff. 4.4 genannten Fällen das Recht, das Abonnement innerhalb von 14 Tagen zu kündigen. Kündigt der Kunde das Abonnement nicht, werden dem Kunden im folgenden Rechnungszyklus die vollen Abonnementgebühren in Rechnung gestellt. Ziff. 4.7 bleibt unberührt.

4.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, im Antragsverfahren wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Patronus prüft die Angaben des Kunden im Antragsverfahren nicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit. Wird der Antrag des Kunden aufgrund fehlerhafter Angaben abgelehnt, ist der Kunde verpflichtet, ab dem Beginn des Abonnements die volle Abonnementgebühr zu zahlen. Entsprechende Differenzbeträge sind durch den Kunden nachzuzahlen.

4.8 Für Kunden, die eine Kostenübernahme der Pflegekasse in Anspruch nehmen, ist nur die vorübergehende Überlassung der Notrufgeräte als Option wählbar.

4.9 Hat der Kunde die Patronus-Uhr bereits gekauft und beantragt der Kunde anschließend eine Kostenübernahme bei der Pflegekasse gem. den Ziffern 4.1 bis 4.4, so ist Voraussetzung für den Wechsel des Kunden in das Abonnement mit Kostenübernahme, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Patronus wird den Kunden hierüber informieren.

4.10 Für den in Ziff. 4.9 vorgesehen Fall der Rückabwicklung des Kaufvertrages wird Patronus dem Kunden den gezahlten Kaufpreis zurücküberweisen. Der Kunde behält die Patronus-Uhr in diesem Fall für die restliche Abonnementdauer. Die Rückübereignung der Patronus-Uhr erfolgt durch Besitzmittlung des Kunden.

4.11 Nach Rückabwicklung des Kaufvertrages gelten für den Kunden die für die vorübergehende Überlassung der Patronus-Uhr geltenden Bestimmungen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Mit Abschluss des Vertrages zahlt der Kunde an Patronus die Abonnementgebühren und, wenn anwendbar, den Kaufpreis in der Höhe und für den Zeitraum, die in den Abonnementdetails angegeben sind und - falls zutreffend - im Voraus eine Kaution.

5.2 Ist eine kostenlose Testphase vereinbart, so beginnt die kostenpflichtige Nutzung und die Zahlungsverpflichtung für die Notrufgeräte und Dienstleistungen erstmalig mit Ablauf der Testphase. Die Abonnementgebühren beinhalten, wenn anwendbar, die Nutzung der Notrufgeräte, die Nutzung der App, die Inanspruchnahme der in Ziff. 10 beschriebenen Dienstleistungen sowie gegebenenfalls die in Ziff. 11 (c) beschriebene Schlüsselhinterlegung.

5.3 Der Kunde zahlt die Abonnementgebühren über eine der im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsmethoden. Der Kunde ermächtigt Patronus, die angegebene Bank- oder Kreditkarte zum Anfang des Nutzungszeitraums mit dem entsprechenden Betrag zu belasten. Der Abrechnungszeitraum beträgt einen (1) Monat, sofern nichts anderes vereinbart wird.

5.4 Patronus stellt die Abonnementgebühren zum jeweiligen Abrechnungstermin über die App oder per E-Mail in Rechnung.

5.5 Die angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Etwaige zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. in der Bestellübersicht gesondert angegeben.

5.6 Zahlt der Kunde die vereinbarten Abonnementgebühren oder den vereinbarten Kaufpreis nicht oder ist der Kunde mit einer solchen Zahlung in Verzug, so ist Patronus berechtigt, ein Inkassounternehmen mit der Forderungseintreibung zu beauftragen oder die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten.

6. Widerrufsrecht

6.1 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, steht dem Kunden nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

6.2 Im Falle eines Widerrufs trägt Patronus die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Notrufgeräte. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Notrufgeräte nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Notrufgeräte nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.

7. Liefer- und Versandbedingungen

7.1 Schließt der Kunde ein Abonnement ab, das die vorübergehende Überlassung der Notrufgeräte beinhaltet, bleiben die gelieferten Notrufgeräte im Eigentum von Patronus oder falls Patronus nicht selbst Eigentümer der Notrufgeräte ist, im Eigentum des jeweiligen Leasinggebers oder des Unternehmens, das Patronus die Notrufgeräte überlassen hat.

7.2 Patronus kann dem Kunden jederzeit das Angebot machen, eine nur vorübergehend überlassene Patronus-Uhr zu kaufen („Kaufoption“) und die Abonnementgebühren in diesem Zuge zu verringern. Die Annahme dieses Angebotes durch den Kunden und das Zustandekommen eines solchen Vertrages richtet sich nach den Bestimmungen von Ziff. 2.

7.3 Schließt der Kunde ein Abonnement ab, das den Kauf der Patronus-Uhr beinhaltet oder nimmt der Kunde eine Kaufoption nach Ziff. 7.2 wahr, geht das Eigentum an der Patronus-Uhr erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung, wie in den Abonnementdetails angegeben, auf den Kunden über.

7.4 Die Lieferung von Notrufgeräten erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die Lieferanschrift maßgeblich, die der Kunde in der Bestellabwicklung angegeben hat. Soweit keine abweichende Anschrift angegeben wurde, ist die auf dem vom Kunden verwendeten Zahlungsdienst hinterlegte Anschrift maßgeblich.

7.5 Patronus liefert innerhalb der Frist, die für das betreffende Produkt auf der Webseite angegeben ist, soweit sich nicht der Kunde im Rahmen der Versandoptionen für eine spätere Lieferung entscheidet. Zur Wahrung der vereinbarten Lieferfristen genügt es, dass Patronus die Notrufgeräte dem Transportunternehmen vor Ablauf der Frist übergibt.

7.6 Sendet das Transportunternehmen die versandten Notrufgeräte an Patronus zurück, weil sie diese beim Kunden nicht zustellen konnte, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch verweigerte Annahme sein Widerrufsrecht ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass Patronus ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

8. Vertragsdauer und Kündigung

8.1 Verträge laufen mindestens für die in den Abonnementdetails angegebene Mindestlaufzeit. Wenn der Kunde die Notrufgeräte nicht in der dafür vorgesehenen Rückgabefrist an Patronus zurücksendet oder das laufende Abonnement innerhalb der in den Abonnementdetails angegebenen Kündigungsfrist rechtzeitig kündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die auf diese Art verlängerten Verträge können jederzeit von jeder der Parteien zum Monatsende gekündigt werden.

8.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Patronus insbesondere vor bei

(a) fortgesetztem Zahlungsverzug über zwei Abrechnungszeiträume in Höhe einer Abonnementgebühr nach Mahnung, oder

(b) einer wesentlichen missbräuchliche Nutzung oder Beschädigung der Notrufgeräte durch den Kunden.


8.3 Die Rechtsnachfolger des Kunden sind im Todesfall des Kunden berechtigt, das Abonnement ohne Frist zu kündigen. In diesem Fall treffen die Rechtsnachfolger die Pflichten zur Rückgabe der Notrufgeräte aus Ziff. 8.6.

8.4 Die Kündigung ist per Post, per Telefon, per E-Mail oder wie in Ziff. 8.5 beschrieben über die Webseite zu erklären. Wird der Vertrag aufgrund eines Todesfalls gekündigt, kann Patronus die Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde des Kunden von den Rechtsnachfolgern verlangen.

8.5 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit eines Abonnements kann der Kunde das Abonnement über die dafür vorgesehene Unterseite der Webseite unter https://www.patronus-uhr.de/kontakt kündigen.

8.6 Sofern der Kunde ein Abonnement, das die vorübergehende Überlassung der Notrufgeräte beinhaltet, abgeschlossen hat, muss der Kunde das Notrufgerät innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsende an Patronus zurückzusenden. Die Kosten für diesen Rückversand trägt Patronus. Der Kunde muss für einen Wertverlust des Notrufgerätes aufkommen, wenn dieser nicht auf einen vertragsgemäßen Gebrauch des Notrufgerätes zurückzuführen ist.

8.7 Sendet der Kunde das Notrufgerät nicht rechtzeitig zurück, ist er verpflichtet für die Dauer der Zurückhaltung eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Sendet der Kunde das Notrufgerät trotz erneuter Aufforderung zur Rückgabe durch Patronus innerhalb einer angemessenen Frist weiterhin nicht zurück, ist Patronus berechtigt, den Zeitwert des Notrufgerätes als Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen.

8.8 Ziff. 8.6 und 8.7 finden auf das vorhergehende Notrufgerät entsprechend Anwendung, wenn der Kunde während der Vertragslaufzeit als Ersatz, Nachlieferung oder aus anderen Gründen ein neues Notrufgerät zugesendet bekommt.

II Inbetriebnahme und Nutzung der Notrufgeräte und Nutzung der App


9. Inbetriebnahme der Patronus-Uhr

9.1 Auf der Patronus-Uhr ist die App vorinstalliert, über die der Kunde den Notruf auslösen kann.

9.2 Mit Inbetriebnahme der Patronus-Uhr durch den Kunden erhebt Patronus technische Daten und Verbrauchsdaten. Bei Einwilligung durch den Kunden erhebt Patronus zusätzlich auch die GPS-Daten der Patronus-Uhr des Kunden. Patronus übernimmt keine Garantie für die Genauigkeit dieser GPS-Daten. Einzelheiten zu den erhobenen und verarbeiteten Daten können in der Datenschutzerklärung von Patronus unter https://www.patronus-uhr.de/datenschutz eingesehen werden.

9.3 Nach Rückgabe der Notrufgeräte werden keine weiteren Nutzungsdaten mehr von der Patronus-Uhr an die App und somit an Patronus übermittelt. Dann werden jegliche vom Kunden gespeicherten Daten gelöscht, es sei denn diese Daten werden noch zur Abwicklung einer Bestellung mit dem Kunden benötigt oder müssen auf Grund von gesetzlichen bzw. möglichen vertraglichen Gewährleistungsrechten oder handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten länger gespeichert werden.



10. Leistungen von Patronus bei der Nutzung der Notrufgeräte

10.1 Patronus bietet dem Kunden über die Hotline unter 0800 723 5000 oder per E-Mail an info@patronus-uhr.de Beratung bei Fragen zur Bedienung der Notrufgeräte an.

10.2 Patronus stellt dem Kunden kostenlose Aktualisierungen, welche für die ordnungsgemäße Nutzung der Notrufgeräte erforderlich sind, bereit und informiert den Kunden über diese Aktualisierungen. Sofern die Aktualisierung durch den Kunden vorgenommen werden muss, stellt Patronus dem Kunden eine entsprechende Installationsanleitung für die Aktualisierung bereit.

10.3 Patronus stellt dem Kunden die Patronus-Uhr mit einer vorinstallierten eSIM-Karte oder PatronusLight mit einer mitgelieferten und vom Kunden einzusetzenden Sim-Karte zur Verfügung und übernimmt sämtliche Mobilfunkkosten im deutschen Mobilfunknetz, die durch die vertragsgemäße Nutzung der Patronus-Uhr entstehen.

10.4 Patronus erstellt auf Grundlage der Angaben des Kunden eine Notfall-Liste mit Notfall-Kontakten des Kunden.

10.5 Patronus ermöglicht (mit den in Ziff. 17.3 und 17.4 beschriebenen Einschränkungen) eine Verbindung der Patronus-Uhr oder PatronusLight mit einer 24-Stunden-Notrufzentrale eines Kooperationspartners bei Auslösen eines Notrufs auf der Patronus-Uhr oder PatronusLight.

10.6 Wenn der Kunde einen Notruf absetzt, entscheidet das bei dem Kooperationspartner eingesetzte, medizinisch geschulte Personal, ob Personen aus der Notfall-Liste des Kunden, der Schlüsseldienst oder der Rettungsdienst benachrichtigt werden.

10.7 Falls eine medizinische Notfallsituation vorliegt, alarmiert der Kooperationspartner den örtlich zuständigen Rettungsdienst im Namen und auf Kosten des Kunden.

10.8 Patronus führt selbst keine Notfallmaßnahmen durch und ist auch nicht für die Durchführung solcher Maßnahmen durch Dritte verantwortlich. Die Leistungen von Patronus beschränken sich auf die Übermittlung des Notrufs an die Notrufzentrale des Kooperationspartners sowie die durch den Kooperationspartner vorgenommene Kontaktaufnahme mit Notfall-Kontakten des Kunden bzw. die Veranlassung geeigneter Notfallmaßnahmen im Falle einer medizinischen Notfallsituation.


11. Hinterlegung von Schlüsseln

Um Notfallkontakten oder Rettungskräften im Notfall oder in anderen nicht-medizinischen Notfällen („Hintergrunddienst“) einen schnellen Zugang zur Wohnung des Kunden zu ermöglichen, kann der Kunde seinen Wohnungsschlüssel hinterlegen. Dann haben die angegebenen Notfallkontakte und Rettungskräfte leichten Zugriff auf den Schlüssel. 

(a) Der Kunde kann den Schlüssel bei einer Kontaktperson hinterlegen und Patronus hierüber informieren. Patronus wird den Kontakt seinem Kooperationspartner mitteilen. Der Kooperationspartner wird den Kontakt bei Auslösen eines Notrufs über die Patronus-Uhr oder PatronusLight benachrichtigen. 

(b) Der Kunde kann den Schlüssel in einer mit einem Zahlencode gesicherten Schlüsselbox an der Wohnung hinterlegen und den Zahlencode Patronus zur Weitergabe an Notfallkontakte und/oder Rettungskräfte über den Kooperationspartner mitteilen.

(c) Der Kunde kann den Schlüssel gegen gesonderte Abonnementgebühren wie auf der Webseite spezifiziert bei einem Partner von Patronus hinterlegen, der im Notfall den Schlüssel zur Wohnung des Kunden bringt.

12. Verpflichtungen des Kunden

12.1 Die Auslösung des Notrufs über die Patronus-Uhr oder PatronusLight setzt eine bestehende Kommunikationsverbindung voraus. Der Kunde kann diese Verbindung bei der Patronus-Uhr über Mobilfunk (mittels der in der Uhr enthaltenen eSIM-Karte) oder über WLAN herstellen, für PatronusLight mittels der im Gerät enthaltenen Sim-Karte. Wenn die Patronus-Uhr eines Kunden mit dem WLAN verbunden ist, wird der Notruf erst über das WLAN übermittelt. Falls dies nicht gelingt, wird der Notruf über das Mobilfunknetz übermittelt.

12.2 Der Kunde allein ist dafür verantwortlich, dass eine entsprechende Verbindung über das Mobilfunknetz oder das WLAN besteht.

12.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Patronus-Uhr oder von PatronusLight die Betriebsanweisungen und Empfehlungen von RR-Technologies zu beachten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet,

(a) die Patronus-Uhr regelmäßig mithilfe der zur Verfügung gestellten Ladekabel und Stromadapter zu laden;

(b) die Patronus-Uhr anzuschalten, falls diese ausgeschaltet war (z.B., nachdem die Batterie leer war und wieder geladen wurde);

(c) die Funktionalität der Patronus-Uhr an verschiedenen Stellen im und außerhalb des Wohnbereichs des Kunden durch das regelmäßige Auslösen eines Test-Notrufs (maximal ein Mal pro Monat) zu überprüfen;

(d) das PatronusLight Gerät zur Nutzung mit dem Netzteil an die Steckdose anschließen;

(e) das PatronusLight Gerät vor der ersten Nutzung von der Abdeckung und Sicherheitsschraube über dem Netzteil und der Sim Karte befreien;

(f) die Sim Karte in das PatronusLight Gerät in den dafür vorgesehen Steckplatz einlegen;

(g) das PatronusLight Gerät auf seine Signalstärke zu überprüfen;

(h) die Funktionalität des PatronusLight Geräts an verschiedenen Stellen im und außerhalb des Wohnbereichs des Kunden durch das regelmäßige Auslösen eines Test-Notrufs (maximal ein Mal pro Monat) zu überprüfen;

(i) die Notrufgeräte sorgfältig und mit angemessener Vorsicht zu handhaben;

(j) Patronus bei Problemen mit den Notrufgeräten unverzüglich zu benachrichtigen;

(k) nicht eigenständig Reparaturen an den Notrufgeräten vorzunehmen oder eigenständig Dritte mit der Reparatur zu beauftragen;

(l) Patronus alle Informationen für die Notfall-Liste zur Verfügung zu stellen und Patronus über jegliche Änderung dieser Informationen zu informieren;

(m) Änderungen oder Manipulationen der Notrufgeräte zu unterlassen.


12.4 Der Kunde ist verpflichtet, Patronus unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Notrufgeräte von einem Dritten gepfändet oder als Sicherheit in Anspruch genommen werden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, Patronus bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zum Schutz ihres Vermögens zu unterstützen. Hierbei entstehende Kosten trägt der Kunde.

12.5 Der Kunde trägt alle Kosten, die sich aus einer Verletzung seiner Pflichten aus Ziff. 12.1 bis Ziff. 12.3 ergeben. Der Kunde stellt RR-Technologies von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus Ziff. 12.1 bis Ziff. 12.3 beruhen. Die vorgenannten Bestimmungen gelten nicht, wenn der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.


13. Diebstahl oder Verlust

Im Falle des Verlusts oder Diebstahls eines Produkts ist der Kunde verpflichtet:

(a) Patronus den Verlust oder Diebstahl nach Kenntniserlangung unverzüglich zu melden; und


(b) einen Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen und

(c) Patronus unverzüglich alle relevanten Informationen über den Verlust oder Diebstahl zukommen zu lassen.


14. Schadenersatz und Entschädigung

14.1 Sofern der Kunde den Verlust, Diebstahl oder die irreparable Beschädigung eines Notrufgerätes zu vertreten hat, zahlt der Kunde an Patronus den hieraus entstandenen Schaden.

14.2 Das Notrufgerät gilt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann als gestohlen, wenn der Kunde Patronus eine offizielle Diebstahlsanzeige der Polizei vorlegt. Der Kunde ist verpflichtet, Diebstähle der Notrufgeräte bei der Polizei anzuzeigen, die entsprechende Diebstahlsanzeige einzuholen und diese der Patronus zu übergeben. Unterlässt der Kunde die polizeiliche Anzeige des Diebstahls oder die Aushändigung der Diebstahlsanzeige an die Patronus, ist der Kunde zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

14.3 Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung eines Notrufgerätes ist der Kunde verpflichtet, alle Gebühren bis zur Beendigung des Vertrages weiter zu zahlen. Patronus ist nicht verpflichtet, das Notrufgerät zu ersetzen. Die fortlaufenden Abonnementgebühren werden auf einen etwaigen vom Kunden zu zahlenden Schadenersatz angerechnet.

14.4 Reparaturkosten, die durch Schäden an einem Notrufgerät entstehen, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sind vom Kunden zu tragen.

15. Gewährleistung; Ersatz von defekten Notrufgeräten

15.1 Die Gewährleistung für Notrufgeräte richtet sich nach dem Gesetz.

15.2 Wenn der Kunde die Beschädigung eines Notrufgerätes nicht zu vertreten hat oder das Notrufgerät nicht ordnungsgemäß funktioniert, ersetzt Patronus dem Kunden im Rahmen der Gewährleistung das Notrufgerät durch ein gleichwertiges Modell ohne zusätzliche Kosten für den Kunden.

15.3 Ziff. 15.2 findet keine Anwendung, wenn die fehlende Funktionalität auf eine unterbliebene Installation einer Aktualisierung durch den Kunden zurückzuführen ist, über welche Patronus den Kunden nach Ziff. 10.2 informiert hat oder die von Patronus bereitgestellte Installationsanleitung für die Aktualisierung mangelhaft war. 

15.4 Der Kunde ist verpflichtet, Patronus über die Beschädigung des Produkts oder die fehlende Funktionalität unverzüglich zu informieren und das Produkt innerhalb von zwei Wochen nach Mangelanzeige an Patronus zurückzusenden. Patronus trägt die Kosten des Rückversandes.

15.5 Ist Patronus seiner Gewährleistungspflicht durch Übersendung eines weiteren Gerätes nachgekommen und (i.) sendet der Kunde das erste Gerät nicht zurück oder (ii.) gibt der Kunde auch das zweite Gerät aufgrund angeblicher Mängel zurück, die nicht nachvollzogen werden können, ist Patronus berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Kunde erhält in diesem Fall gezahlte Vergütung oder Kaufpreise (anteilig) zurück und bleibt zum Rückversand der erhaltenen Notrufgeräte verpflichtet.

15.6 Unterlässt der Kunde es, das Notrufgerät zurückzusenden, findet Ziff. 8.7 Anwendung.

III Allgemeine Bestimmungen

16. Haftungsbeschränkungen

16.1 Patronus haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet Patronus für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Patronus‘ Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern.

16.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

16.3 Die Dienstleistungen lassen sich nur über Mobilfunk oder WLAN nutzen. Ohne Empfang kann es zu Einschränkungen der Notruffunktion kommen. Die Sicherstellung dieses Empfangs ist keine vertragliche Leistung von Patronus. Patronus haftet nicht für Beeinträchtigungen oder Störungen des Mobilfunknetzes. Das schließt auch Beeinträchtigungen, die innerhalb des Wohnbereichs oder an anderen Aufenthaltsorten des Nutzers bestehen, ein.

16.4 Patronus weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung der Patronus Dienstleistungen auf die Akkuladung der Patronus-Uhr oder den korrekten Anschluss von PatronusLight angewiesen ist. Falls der Akku leer ist, funktioniert die Patronus-Uhr nicht. Die Ladung des Akkus der Patronus-Uhr ist keine vertragliche Leistung von Patronus. Patronus haftet nicht, falls der Akku der Patronus-Uhr des Nutzers leer ist oder für Probleme bei der Stromversorgung des Nutzers, die das Laden des Akkus verhindern.


17. Änderungen der AGB


Patronus behält sich das Recht vor, diese AGB ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft aus folgenden Gründen zu ändern oder zu ergänzen: aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen, aus Sicherheitsgründen, zur Weiterentwicklung oder Optimierung bestehender sowie zur Ergänzung zusätzlicher Leistungsmerkmale Patronus, zur Berücksichtigung des technischen Fortschritts und zur technischen Anpassung sowie zur Sicherstellung der zukünftigen Funktionsfähigkeit der von Patronus angebotenen Leistungen. Patronus wird den Kunden über Änderungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist, mindestens jedoch sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen, unter Angabe des konkreten Inhalts der geänderten Bestimmungen in Textform informieren.


18. Eigentum und Übertragung

Die Notrufgeräte können im Eigentum von Gläubigern von Patronus stehen. Patronus ist berechtigt, alle Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte, insbesondere an seine Gläubiger, abzutreten.


19. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, berührt die Rechtswahl nicht die im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers geltenden zwingenden Rechtsvorschriften zum Schutz des Verbrauchers.


20. Gerichtsstand; Online-Streitbeilegung und Alternative Streitschlichtung; Salvatorische Klausel

20.1 Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch Patronus aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Patronus in Berlin.

20.2 Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die E-Mail-Adresse von Patronus lautet: info@patronus-uhr.de.

20.3 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist Patronus nicht verpflichtet und nicht bereit.

Anhang: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Notrufgeräte in Besitz genommen haben bzw. hat. Werden mehrere Notrufgeräte im Zuge einer Bestellung geliefert, beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das letzte Notrufgerät in Besitz genommen haben bzw. hat. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, RR-Technologies GmbH, Mühlenstraße 15, 10243 Berlin, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie haben die Notrufgeräte unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die im Rücksendelabel genannte Adresse zurückzusenden oder zurückzugeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Notrufgerätevor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.

Für den Fall, dass Sie die Notrufgeräte an uns zurücksenden, bitten wir Sie, die Originalverpackung zu verwenden, soweit noch vorhanden.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Notrufgeräte wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Notrufgeräte zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Notrufgeräte. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Notrufgeräte nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Notrufgeräte nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster für das Widerrufsformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

  • An RR-Technologies GmbH, Mühlenstraße 15, 10243 Berlin , E-Mail: info@patronus-uhr.de.
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Überlassung / den Kauf der folgenden Notrufgeräte (detaillierte Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Notrufgeräte sich der Widerruf bezieht) sowie die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (detaillierte Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Notrufgeräte sich der Widerruf bezieht) (*).
  • bestellt am: (*). . . . ./erhalten am (*) . . . . .;
  • Name des/der Verbraucher(s);
  • Anschrift des/der Verbraucher(s);
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen


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