Wir haben uns genauer angeschaut, welche Vorsorgeuntersuchungen oder Maßnahmen zur Früherkennung es gibt, wer sie in Anspruch nehmen sollte und wer die Kosten dafür übernimmt. All das erfahren Sie jetzt:
Früherkennung oder Vorsorge?
Wer sich mit seiner Gesundheit beschäftigt, der stößt dabei schnell auf die Begriffe Vorsorge und Früherkennung. Tatsächlich werden diese synonym verwendet und bezeichnen somit dasselbe. Gemeint sind medizinische Untersuchungen, welche die gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten in regelmäßigen Abständen anbieten muss. Welche Früherkennungsuntersuchungen anstehen, ist dabei abhängig vom Alter und Geschlecht der betreffenden Person.
Wichtig ist, dass sich die Vorsorgeuntersuchungen grundsätzlich an Personen richten, die augenscheinlich gesund sind und keine Beschwerden aufweisen. Ziel ist es, dass schwere Erkrankungen wie beispielsweise Krebs in den unterschiedlichen Lebensabschnitten möglichst frühzeitig erkannt werden. Denn die Behandlungs- und vor allem Heilungsmöglichkeiten steigen enorm, wenn sich die Krankheit noch in einem frühen Stadium befindet.
Der große Vorteil an der Vorsorge liegt somit darin, Krankheiten zu erkennen, bevor sie Beschwerden auslösen. Allerdings sollte beachtet werden, dass kein Verfahren zur Früherkennung zu 100 % treffsicher ist. Das bedeutet, dass auch Menschen als gesund eingestuft werden können, die später möglicherweise erkranken. Andersherum können auch gesunde Menschen als krank eingestuft werden, denen eigentlich nichts fehlt.
Doch dank der modernen Medizin sind die Ergebnisse heutzutage sehr genau und bilden eine gute Grundlage für die weitere Vorgehensweise.
Wer zahlt die Vorsorgeuntersuchungen?
Gesetzlich versicherte Menschen haben in Deutschland regelmäßigen Anspruch auf bestimmte Leistungen zur Früherkennung. Diese betreffen vor allem Herz-Kreislauf-, Nieren- und Krebserkrankungen sowie Diabetes mellitus und einigen Geschlechtskrankheiten. Sofern die Untersuchung im aktuellen Vorsorgeplan der Krankenkasse enthalten ist und dem vorgeschriebenen zeitlichen Ablauf folgt, werden die Kosten durch die Versicherung übernommen. Dies ist auch der Fall, wenn es nicht mehr um eine Früherkennungsuntersuchung, sondern Behandlung geht, weil die betroffene Person bereits Beschwerden entwickelt hat.
Wer die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrnimmt, kann von seiner Krankenkasse dafür sogar einen Bonus erhalten. Der Gesetzgeber möchte dabei sicherstellen, dass alle Menschen in Deutschland über anstehende Früherkennungsuntersuchungen informiert werden. Daher sind die Krankenversicherungen seit dem 1. Januar 2008 dazu verpflichtet, ihre Versicherten zu Beginn jeden Jahres über die entsprechenden Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. Schauen Sie also gleich mal in Ihrem Postfach nach, ob in diesem Jahr wieder eine Vorsorgeuntersuchung für Sie ansteht!
Welche Vorsorgeuntersuchungen gibt es - und für wen?
Während viele Frauen regelmäßig zur Vorsorge zum Frauenarzt gehen, ist das Thema Vorsorge bei Männern häufig ein Tabu. Dabei sind die Untersuchungen unabhängig vom Geschlecht eine äußerst wichtige Präventionsmaßnahme. Wer Wert auf seine Gesundheit legt und bestmögliche Heilungschancen haben möchte, der sollte die Vorsorge also ernst nehmen. Folgende Untersuchungen stehen dabei in unterschiedlichen Abständen abhängig von Alter und Geschlecht an:
(Bitte beachten Sie: Die Früherkennungsuntersuchungen für (Klein-)Kinder und Schwangere lassen wir in diesem Fall bewusst aus, um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten.)
Zwischen 18 und 34 Jahren
Ab dem 18. Lebensjahr können sowohl Frauen als auch Männer eine einmalige Gesundheitsuntersuchung durchführen lassen. Bei diesem von der Krankenkasse gezahlten Check-up finden folgende Untersuchungen statt:
a) Anamnese:
Hier werden aktuelle Beschwerden abgefragt und ein Risikoprofil der untersuchten Person erstellt. Mögliche Fragen richten sich danach, ob die Person raucht, Übergewicht oder schwere Erkrankungen im familiären Umkreis hat und welchen Impfstatus sie aufweist.
b) Körperliche Untersuchung:
Bei der anschließenden körperlichen Untersuchung wird der Gesundheitszustand der Person im Allgemeinen betrachtet. Das umfasst beispielsweise eine Messung des Blutdrucks, ein Abhorchen der Lunge, Kontrolle der Reflexe sowie Nervenbahnen und Ähnliches.
c) Blutuntersuchung:
In einigen Fällen, vor allem bei entsprechenden Vorerkrankungen im familiären Umfeld, wird nach der Ganzkörperuntersuchung ein zusätzliches Blutbild angefertigt. Dabei wird mit einem Lipidprofil zum Beispiel auf Cholesterin oder auch den Glukose-Wert geschaut.
d) Beratung über Untersuchungsergebnisse:
Nach Ende der Untersuchungen wird die betreffende Person über die Ergebnisse unterrichtet. Auffällige Befunde führen dann zu Empfehlungen präventiver Maßnahmen. Dazu können Bewegungskurse, Ernährungsumstellungen oder auch Maßnahmen zur Stressbewältigung gehören.
Wichtig: Auch ein Hautkrebs-Screening kann im Rahmen des allgemeinen Check-ups durchgeführt werden. Fragen Sie am besten einfach Ihren Arzt oder Ihre Ärztin und bitten Sie um eine entsprechende Überweisung zum Hautarzt.
Ab 20 Jahren (Frauen)
Ab einem Alter von 20 Jahren haben Frauen die Möglichkeit, einmal im Jahr eine Genitaluntersuchung durchführen zu lassen. Ziel soll es dabei sein, Krebserkrankungen frühestmöglich zu erkennen.
Bis 25 Jahre (Frauen)
Bis zum Alter von 25 Jahren können sich Frauen einem jährlichen Chlamydien-Screening unterziehen. Dieses wird mithilfe eines einfachen Urintests durchgeführt, da sich die bakteriellen Erreger hier zuverlässig nachweisen lassen. Ziel soll es sein, sexuell aktive Frauen vor einer Chlamydien-Infektion zu schützen und die Sterilität sowie chronische Unterbauchschmerzen zu vermeiden.
Ab 30 Jahren (Frauen)
Frauen ab 30 können einmal jährlich Brust- und Hautuntersuchungen durchführen lassen, um Brust- oder Hautkrebs vorzubeugen. Wichtig dabei: Der Arzt oder die Ärztin sollte Sie bei der Vorsorge fachgerecht in die sogenannte Selbstuntersuchung der Brust einweisen. Das bedeutet, dass Sie neben der jährlichen Untersuchung in der Praxis auch zu Hause regelmäßig selbst prüfen können, ob Sie ungewöhnliche Veränderungen bemerken.
Ab 35 Jahren (Frauen)
Ab 35 Jahren können Frauen zudem im 3-Jahres-Rhythmus ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test in Anspruch nehmen. Die zytologische Untersuchung wird meist in Form des sogenannten Papanicolaou-Test (kurz Pap-Test) durchgeführt. Wie auch beim HPV-Test wird dabei ein Abstrich vom Muttermund sowie aus der Öffnung des Gebärmutterhalses entnommen.
Ziel der Untersuchung ist es, möglicherweise krebsartige Veränderungen in den Zellen zu erkennen und genitale Infektionen mit Humanen Papillomviren (HPV) auszuschließen. So sollen besondere Risikofaktoren für Gebärmutterhalskrebs bereits in einem frühen Stadium ausfindig gemacht werden.
Ab 35 Jahren
Ab einem Alter von 35 Jahren haben Männer und Frauen generellen Anspruch auf den allgemeinen “Check-Up 35”, der anschließend im 3-Jahres-Rhythmus stattfindet. Dieser dient zur Früherkennung von beispielsweise Nieren- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes mellitus Typ 2. Dabei entspricht die Untersuchung in der Regel der Allgemeinuntersuchung, die im Alter von 18-34 Jahren durchgeführt wird.
Seit Herbst 2021 kommt jedoch zusätzlich ein einmaliges Screening auf eine Infektion mit Hepatitis B und Hepatitis C hinzu. Dies dient der frühzeitigen Erkennung einer bislang unentdeckten Infektion und soll Spätfolgen verhindern. Dabei kann das Screening auch separat zur Allgemeinuntersuchung erfolgen, sofern der letzte Check-Up weniger als drei Jahre zurückliegt.
Neben den Untersuchungen zum allgemeinen Gesundheitszustand im Abstand von drei Jahren haben gesetzlich Versicherte ab 35 zudem Anspruch auf Hautkrebsvorsorge. Die Untersuchungen finden im 2-Jahres-Rhythmus statt und dienen der Früherkennung von Hautkrebs. Dabei wird die gesamte Haut des Körpers von Kopf bis Fuß in Augenschein genommen, um ungewöhnliche Veränderungen auszuschließen.
Ab 45 Jahren (Männer)
Männer ab einem Alter von 45 Jahren sollten sich jährlich der wichtigen Prostata-Vorsorge unterziehen. Dabei werden nicht nur die Genitalien, sondern auch die Prostata auf ungewöhnliche Veränderungen untersucht. Dies dient vorrangig der Früherkennung von Prostatakrebs. Hierbei kann nicht nur die sogenannte digitale rektale Untersuchung (DRU) zum Einsatz kommen, bei der das Rektum sowie angrenzende Organe mit einem Finger abgetastet werden.
Auch kann ein sogenanntes PSA-Screening zur Bestimmung der Menge des prostataspezifischen Antigens genutzt werden. Hierbei wird dem Patienten Blut abgenommen, um die Bestimmung des PSA-Werts zu ermöglichen. Ein erhöhter PSA-Wert von mehr als 3 ng/ml kann neben vielen weiteren Ursachen auch auf Prostatakrebs hindeuten.
Aber Achtung: Der PSA-Test ist in den meisten Fällen keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zur Prostatakrebs-Vorsorge. Er wird von vielen Krankenversicherungen lediglich als sogenannte "individuelle Gesundheitsleistung (IGel)" angeboten. Die Kosten für das Screening in Höhe von etwa 50 Euro (mit Aufklärungsgespräch und ergänzenden Untersuchungen) sind vom Versicherten selbst zu zahlen.
Dabei sollten sich Männer gut überlegen, ob ein PSA-Screening zur Prostata-Vorsorge wirklich sinnvoll ist. Zwar kann dieses der Früherkennung von Prostatakrebs dienen, doch kommt es bei einem PSA-Test nicht selten zu einer sogenannten Überdiagnose. Das bedeutet, dass auch sehr kleine Tumore entdeckt werden, die keinerlei Krankheitswert aufweisen und den meisten Männern im Laufe ihres Lebens keine Probleme bereiten.
Die Überdiagnose und vor allem die darauf folgende Behandlung können dabei Nebenwirkungen mit sich bringen, die häufig vermieden werden könnten. Daher ist es meist eine Frage der persönlichen Abwägung, ob man den Test machen möchte oder nicht. Sprechen Sie daher unbedingt mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin und lassen Sie sich über die Vor- und Nachteile beraten.
Ab 50 Jahren (Frauen)
Frauen können ab einem Alter von 50 Jahren weitere Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen. Dazu zählt die Darmkrebs-Vorsorge. Diese findet jährlich statt und wird in Form eines Tests auf verborgenes Blut im Stuhl durchgeführt. Sie geben somit eine Kotprobe ab, die anschließend im Labor untersucht wird.
Was viele Menschen dabei nicht wissen: Blut im Stuhl ist nicht immer mit dem bloßen Auge erkennbar. So kann es mal hell- oder dunkelrot, aber auch schwarz oder gar nicht zu erkennen sein. Entscheidend dafür ist, ob und wie lange das Blut im Verdauungstrakt war und inwieweit es mit der Magensäure oder Bakterien in Kontakt kam. Eine Laboruntersuchung kann hier schnell Klarheit schaffen und schon früh auf Darmkrebs oder andere Krankheiten hinweisen.
Ab 50 Jahren (Männer)
Auch auf Männer kommen ab einem Alter von 50 Jahren regelmäßige Darmkrebs-Untersuchungen zu. Dabei können sich die Betroffenen in der Regel zwischen zwei Optionen entscheiden:
a) Jährliche Tests:
Sie haben die Möglichkeit, im Alter von 50 bis 54 Jahren einmal jährlich eine Kotuntersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl durchführen zu lassen.
b) Darmspiegelungen:
Alternativ können Sie auf die Stuhluntersuchungen verzichten und stattdessen zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von 10 Jahren wählen.
Zwischen 50 und 69 Jahren (Frauen)
Um Brustkrebs vorzubeugen, empfiehlt die deutsche Krebshilfe alle zwei Jahre entsprechende Mammographie-Screenings. Dabei wird nicht nur die Brust sorgfältig abgetastet. Auch wird mithilfe von Schallwellen ein Bild des Brustgewebes erzeugt, bei dem mögliche Veränderungen oder Auffälligkeiten entdeckt und beurteilt werden können.
Die Frage danach, ob die Mammographie schädlich für Frauen ist, wird kontinuierlich von unabhängigen Expertengremien und Strahlenschutzbehörden weltweit überprüft. Zum jetzigen Standpunkt besteht Einigkeit darüber, dass die Strahlendosis äußerst gering ist und weit unter dem jährlichen natürlichen Erkrankungsrisiko liegt. Gesunde Frauen können und sollten sich der Untersuchung somit ohne Bedenken unterziehen.
Ab 55 Jahren (Frauen)
Neben der Darmkrebs-Vorsorge ab 50 können Frauen ab 55 Jahren weitere Untersuchungen zur Früherkennung durchführen lassen. Dabei können sie sich zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden:
a) einer Kotuntersuchung auf Blut im Stuhl alle zwei Jahre oder
b) zwei Darmspiegelungen in einem Abstand von mindestens 10 Jahren.
Ab 65 Jahren (Männer)
Ab einem Alter von 65 Jahren haben gesetzlich versicherte Männer Anspruch auf eine einmalige Ultraschalluntersuchung. Bei dieser sollen mögliche Aneurysmen der Bauchschlagader frühzeitig entdeckt werden. Es wird also überprüft, ob es zu einer Ausdehnung beziehungsweise Ausbuchtung der Hauptschlagader im Bauchraum gekommen ist oder eine solche sich andeutet. Dadurch soll verhindert werden, dass die Bauchschlagader reißt, was lebensbedrohlich ist.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Untersuchungen lediglich den gesetzlich festgelegten Standard betrachten. Viele Krankenkassen bieten zudem weitere Untersuchungen als sogenannten "freiwillige Leistung" an. Sprechen Sie daher unbedingt mit Ihrem Arzt oder einer Ansprechperson Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie sich für eine bestimmte Vorsorgeuntersuchung interessieren.
Bonusprogramme der Krankenkassen
Übrigens: Wer regelmäßig an den Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt, der wird dafür von seiner Krankenversicherung belohnt. In der Regel erhalten die Versicherten beispielsweise spezielle Boni oder eine (Teil-)Übernahme der Kosten bei Untersuchungen. Dafür ist es notwendig, sich bei der jeweiligen Krankenkasse für das entsprechende Bonusprogramm anzumelden und die Untersuchungen vom Arzt abstempeln zu lassen.
Das beste Beispiel hierfür ist das Bonusheft beim Zahnarzt. Wer nachweisen kann, dass er die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrgenommen hat, erhält dafür beispielsweise einen Zuschuss für Zahnersatz. So zahlen die Krankenkassen im Normalfall nur die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung.
Haben Sie jedoch über einen Zeitraum von 5 Jahren mindestens einmal jährlich Ihre Zähne kontrollieren lassen, erhalten Sie meist einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent. Bei einem Zeitraum von 10 Jahren und mindestens einmal jährlichen Untersuchungen sind es bereits 65 Prozent.
Wichtig: Dafür müssen Sie die Zahnarztbesuche stets in Ihrem Bonusheft abstempeln lassen. Einige Versicherungen bieten ihren Kunden und Kundinnen sogar weitere Vorteile. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Ebenfalls wichtig: Impfungen
Neben den klassischen Untersuchungen zur Früherkennung von schweren Krankheiten sind Impfungen ein weiterer wichtiger Aspekt der Gesundheitsvorsorge. Sie können sicherstellen, dass bestimmte Krankheiten gar nicht erst entstehen oder einen schweren Verlauf zumindest abschwächen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen daher eine Reihe verschiedenster Schutzimpfungen.
Welche Impfung ansteht, ist dabei vor allem abhängig vom Alter. Grundsätzlich zahlen die Krankenversicherungen dabei alle Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Die Ständige Impfkommission ist dabei ein unabhängiges Expertengremium, dessen Geschäftsstelle im Fachgebiet Impfprävention des Robert Koch-Instituts koordiniert und unterstützt wird.
Neben der COVID19-Impfung, auf die wir hier nicht weiter eingehen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für folgende Auffrischungsimpfungen:
- Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie:
Die Impfung gegen Tetanus und Diphtherie wird in einem Abstand von 10 Jahren aufgefrischt. - Keuchhusten (Pertussis):
Die Impfung gegen Keuchhusten findet einmalig im Erwachsenenalter zwischen 18 und 60 Jahren statt. - Masern:
Die Impfung gegen Masern findet einmalig für Menschen mit Geburtsdatum nach 1970 statt, wenn diese älter als 18 Jahre sind, der Impfstatus unklar ist oder diese in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft worden sind. - Pneumokokken:
Die Impfung gegen Pneumokokken findet einmalig ab einem Alter von 60 Jahren statt. - Grippe:
Die Grippeimpfung empfiehlt sich einmal jährlich für besonders gefährdete Personengruppen. Dazu zählen neben Schwangeren und Menschen mit erhöhter Infektionsgefahr wie medizinisches Personal auch Personen ab 60 Jahren. Deren Immunsystem kann unter Umständen zu stark geschwächt sein, um den aktuellsten Grippeviren die Stirn zu bieten. Eine Grippeimpfung kann eine Ansteckung oder zumindest einen schweren Krankheitsverlauf verhindern. - Gürtelrose (Herpes Zoster):
Die einmalige Impfung gegen Gürtelrose ist vor allem für Menschen ab 60 Jahren empfehlenswert. Auch Personen ab einem Alter von 50 Jahren, die eine Grunderkrankung wie Diabetes mellitus oder Asthma haben, sollten eine Impfung in Erwägung ziehen. - FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis):
Die Impfung gegen FSME ist besonders wichtig für Menschen, die sich innerhalb bestimmter Risikogebiete in Deutschland aufhalten, in denen sie mit Zecken in Kontakt kommen können. Andernfalls drohen bei einem Biss langfristige neurologische Schäden bis hin zum Tod. Zur Grundimmunisierung sind drei Impfstoffdosen notwendig. Wer über längere Zeit der Gefahr eines Zeckenbisses ausgesetzt ist, benötigt je nach Alter und verwendetem Impfstoff anschließend Auffrischungsimpfungen im Abstand von drei bis fünf Jahren.
Fazit
Sie sehen also: Vorsorge-Untersuchungen lohnen sich. Nicht nur, weil Sie dabei helfen können, schwere Krankheiten frühzeitig zu erkennen. Auch, weil Sie bei der regelmäßigen Durchführung von einer Vielzahl unterschiedlicher Boni und Kostenübernahmen der Krankenkasse profitieren können.
Schauen Sie also in Ihrem Postfach nach oder fragen Sie ab einem gewissen Alter einfach Ihren Arzt oder Ihre Ärztin. Diese werden Sie über anstehende Vorsorgeuntersuchungen informieren. So tun Sie etwas Gutes für Ihre Gesundheit und sparen unter Umständen sogar bares Geld.
Heute widmen wir uns dem für viele Menschen unangenehmen Thema Vorsorge-Untersuchungen. Ob Sie wollen oder nicht, ab einem gewissen Alter wird auch Ihre Vorsorge immer wichtiger. Wachsende Tumore, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs - frühzeitig erkannt lassen sich viele Krankheiten noch gut behandeln. Zur Sicherstellung Ihrer Gesundheit sollten Sie daher regelmäßige Untersuchungen durchführen lassen.