Deutschland wird immer älter. Der demografische Wandel schreitet unaufhaltsam voran. Schon heute sind 20 % der Menschen hierzulande über 66 Jahre alt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes leben immer mehr von ihnen allein.
Bei den Über-65-Jährigen betrifft dies rund 5,9 Millionen Seniorinnen und Senioren. Das entspricht einem Anteil von 34 % innerhalb dieser Altersgruppe. Bei den Über-85-Jährigen steigt der Anteil Alleinlebender sogar auf 58 %. Mehr als jede zweite Person ist damit zu Hause auf sich allein gestellt.
Das Problem: Mit zunehmendem Alter steigt auch die Sturzgefahr. Rund ein Drittel der Über-65-Jährigen stürzt mindestens einmal pro Jahr, bei den Über-85-Jährigen ist es bereits jede/r Zweite. Häufig spielen bei einem Sturz eine schwache Muskulatur, Sehschwäche, Medikamente, verschiedene Erkrankungen oder auch vorangegangene Stürze eine Rolle, die das Selbstvertrauen der Betroffenen schwächen. Ein Teufelskreis entsteht.
Rund 400.000 Seniorinnen und Senioren müssen aufgrund eines Sturzes jährlich ins Krankenhaus eingewiesen werden. Das sind mindestens 1.100 pro Tag. Da im Ernstfall jede Sekunde zählt, fragen sich viele Betroffene:
Muss ich wirklich allein wohnen oder welche Alternativen habe ich?
Sollte ich vielleicht auf Pflege zu Hause zurückgreifen?
Wäre eine Senioren-WG oder ein Seniorenheim das Richtige für mich?
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Altenheim und Pflegeheim?
Wir haben einige mögliche Wohnformen im Alter für Sie zusammengetragen und stellen Ihnen diese heute vor. Denn wir möchten, dass Sie bis ins hohe Alter in einem Umfeld leben, in dem Sie sich wohlfühlen. Damit auch Sie Ihren Lebensabend genießen.
Ambulantes Wohnen
Viele Menschen möchten bis ins hohe Alter zu Hause wohnen bleiben. Immerhin ist dies nicht selten der Ort, an dem sie einen Großteil ihres Lebens verbracht haben. An die eigenen vier Wände sind damit viele Erinnerungen geknüpft. Hier wurden Kinder großgezogen, Hochzeiten gefeiert oder Geburtstage begangen.
In der häuslichen Umgebung fühlen sich die meisten pflegebedürftigen Personen daher am wohlsten. Zum Glück gibt es heute viele Möglichkeiten, die notwendige Pflege und Betreuung auch zu Hause in Anspruch nehmen zu können. Das geht beispielsweise durch
- pflegende Angehörige,
- ambulante Dienste in der häuslichen Pflege,
- Angebote zum betreuten Wohnen oder
- eine Senioren-Wohngemeinschaft (Senioren-WGs oder Pflege-WGs).
Altersgerechter Umbau
Gewöhnliche Häuser oder Wohnungen sind in der Regel nicht altersgerecht ausgestattet. Häufig zeigen sich im Alltag mit Seniorinnen und Senioren folgende Probleme:
- Erhöhte Unfallgefahr:
Zu viele Stufen, Teppiche oder rutschige Bodenbeläge können schnell zur Stolperfalle werden. Eine mangelnde Beleuchtung sowie fehlende Möglichkeiten zum Festhalten können das Sturzrisiko zusätzlich erhöhen. Mit zunehmendem Alter drohen schwere Verletzungen.
- Barrieren:
Viele Betroffene können sich in ihrer Wohnung nicht mehr frei bewegen. Schwellen, Stufen, Treppen oder schmale Türen machen den Durchgang mit einem Rollator oder Rollstuhl unmöglich. Zu hohe Schränke oder Arbeitsflächen erschweren den Alltag zusätzlich. Auch sind die Waschgelegenheiten und die Toilette für viele ältere Menschen nicht mehr ohne Weiteres zugänglich.
Sie wollen prüfen, ob Sie oder Ihre Angehörigen altersgerecht wohnen? Dann überprüfen Sie unter https://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de/wohnen/basiswissen-barrierefreies-wohnen/checkliste-altersgerechte-wohnung.html die Checkliste des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Stellen Sie fest, dass altersgerechte Umbauten notwendig sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Die Pflegekasse:
Pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad besitzen, können von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für altengerechte Umbauten erhalten. Dazu zählen beispielsweise die Verbreiterung der Türen, die Installation eines Treppenlifts oder der Einbau einer rollstuhlgängigen Dusche. - Die KfW-Gruppe:
Reicht der Zuschuss der Pflegekasse nicht aus, können Betroffene zinsgünstige Kredite der KfW-Gruppe in Anspruch nehmen. Diese werden über die eigene Hausbank beantragt und auch von dieser ausgezahlt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
Auch das BMWK bietet unter https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html die Möglichkeit, nach speziellen Förderungen der Länder sowie der EU zu suchen. Geben Sie dazu einfach Suchbegriffe wie „altersgerechter Umbau” oder „altersgerecht wohnen” ein. Schon werden Ihnen die einzelnen Förderprogramme angezeigt.
Einzelwohnung
Ist die Wohnung altersgerecht eingerichtet, spricht grundsätzlich nichts dagegen, bis ins hohe Alter in ihr wohnen zu bleiben. Pflegebedürftige Menschen müssen jedoch bedenken, dass sie in einem bestimmten Umfang auf Hilfe angewiesen sind. Für die Pflege zu Hause gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Pflege durch Angehörige:
Gerade, wenn Menschen innerhalb kurzer Zeit zum Pflegefall werden, übernimmt häufig die Familie die Pflege. Ganze 70 % aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Ein großer Teil von ihnen von Angehörigen. Bei Vorliegen eines Pflegegrads leistet die Pflegekasse finanzielle Unterstützung.
Dazu zählt beispielsweise das Pflegegeld. Hier werden bis zu 901 Euro pro Monat an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Dieser Betrag kann dann an die Pflegenden weitergegeben werden, um einen Teil der Kosten zu decken. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Pflegegrad-Überblick.
Neben der finanziellen Unterstützung können pflegende Angehörige weitere Angebote in Anspruch nehmen. Dazu zählen beispielsweise Haushaltshilfen durch ambulante Dienste oder aber das sogenannte Essen auf Rädern. Diese können den Pflege-Alltag deutlich erleichtern und jede Menge Druck von den Schultern nehmen.
- Pflege durch professionelle Pflegekräfte:
Sollte die Pflege durch Angehörige nicht ausreichen oder nicht möglich sein, können Pflegebedürftige auf ambulante Pflegedienste setzen. Diese können sich nicht nur um die tägliche Pflege kümmern. Auch medizinische Aufgaben können durch diese übernommen werden.
Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Finanzierung der ambulanten Pflege. Dazu können die sogenannten Pflegesachleistungen aufgewendet werden. Diese betragen je nach Pflegegrad bis zu 2.095 Euro pro Monat.
Neben ambulanten Pflegediensten kommen auch private Pflegekräfte infrage. Sie können auch die Rund-um-die-Uhr-Betreuung (24-Stunden-Pflege) der pflegebedürftigen Person übernehmen. Das ist vor allem bei Menschen mit schwerer Demenz von Vorteil, die dauerhaft betreut werden müssen.
Betreutes Wohnen
In einigen Fällen ist die eigene Wohnung nicht für altersgerechtes Wohnen geeignet. Wer dennoch möglichst selbständig bleiben möchte, der sollte sich das Modell des betreuten Wohnens genauer anschauen. Hier haben Betroffene ihre eigene Wohnung, die meist in speziellen Wohnanlagen zu finden ist. Dadurch kann bei Bedarf jederzeit auf qualifizierte Hilfeleistungen zurückgegriffen werden.
Zudem erfüllen die Wohnungen im Idealfall alle notwendigen Anforderungen:
Optimalerweise ist der Zugang ohne Schwellen möglich, die Türen sind extrabreit, Arbeitsflächen und Schränke sind niedriger als gewöhnlich.
- Altersgerechte Ausstattung:
Optimalerweise ist der Zugang ohne Schwellen möglich, die Türen sind extrabreit, Arbeitsflächen und Schränke sind niedriger als gewöhnlich. - Notrufsystem:
Eine betreute Wohnung sollte über ein Hausnotrufsystem verfügen, über das Bewohnerinnen und Bewohner jederzeit schnell Hilfe rufen können.
- Zentrale Lage:
Damit die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, sollte die Wohnung möglichst zentral gelegen sein. Die direkte Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist wünschenswert.
- Soziale Angebote:
Anlagen für betreutes Wohnen sollten nicht nur einen Gemeinschaftsraum für Feiern und Veranstaltungen bieten. Auch sollte es eine Ansprechperson für soziale Dienstleistungen geben, die regelmäßig erreichbar ist.
- Serviceangebote:
Im besten Falle haben Betroffene beim betreuten Wohnen die Möglichkeit, zahlreiche unterschiedliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen nicht nur ein Wäschedienst, sondern auch die Reinigung der Wohnung oder die Lieferung von frischen Mahlzeiten.
- Freizeitangebote:
Damit Bewohnerinnen und Bewohnern nicht langweilig wird und sie körperlich wie geistig fit bleiben, sollte die Anlage verschiedene Freizeitangebote bieten. Gemeinsame Aktivitäten wie Bridge-Abende, Schwimmkurse, Leserunden oder Gymnastik-Übungen stärken den Zusammenhalt und heben die Laune.
Senioren-Wohngemeinschaften
Immer häufiger liest und hört man davon, dass sich Seniorinnen und Senioren zu einer Wohngemeinschaft zusammenschließen. In dieser hat jede Person ihr eigenes Zimmer, die Gemeinschaftsräume jedoch werden geteilt.
Das hat verschiedene Vorteile. So können nicht nur die Kosten auf mehrere Schultern verteilt werden. Auch fühlen sich die Bewohnenden im WG-Leben weniger einsam und können im Ernstfall auf die Hilfe der anderen zählen. Das verspricht ein besonders glückliches Leben im Alter.
Grundsätzlich gibt es dabei verschiedene Möglichkeiten. So können die WG-Bewohner die Planung gänzlich alleine übernehmen und die Wohnung bzw. das Haus alleine beziehen, auch können sie eine oder mehrere Pflegekräfte in Anspruch nehmen (Pflege-WG). Besitzen die Personen einen Pflegegrad, können die Pflegesachleistungen hierzu kombiniert werden, was den finanziellen Spielraum erhöht.
Bei der Gründung einer Senioren-WG sind verschiedene rechtliche Punkte zu beachten. So sollte beispielsweise vertraglich geklärt werden, wann sich die Bewohnenden helfen und wann professionelle Hilfe hinzugezogen wird. Lassen Sie sich dazu auf jeden Fall im Vorfeld beraten!
Finanzierung ambulant betreuter Wohngruppen
Die Gründung einer Senioren-WG kann teuer werden. Daher beteiligen sich die Pflegekassen mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 2.500 Euro pro pflegebedürftiger Person an den Kosten. Bis zu 4 Pflegebedürftige können somit eine Senioren-WG gründen und maximal 10.000 Euro Zuschuss erhalten (§ 45e SGB XI).
Dazu muss innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Voraussetzungen ein Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt werden. Dieser wird bewilligt, sofern die Gründung einer entsprechenden Wohngemeinschaft nachgewiesen wird. Wichtig: Der Fördertopf wurde vom Gesetzgeber auf 30 Millionen Euro gedeckelt. Schnell sein lohnt sich also!
Neben der Anschubfinanzierung haben Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen zudem Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag von 214 Euro monatlich. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Es müssen mindestens 2 und dürfen maximal 11 andere Pflegebedürftige innerhalb der ambulant betreuten Wohngruppe mit pflegerischer Versorgung leben.
- Die pflegebedürftige Person erhält Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung.
- Die Wohngemeinschaft wird von mindestens einer Pflegekraft betreut, die pflegerische, organisatorische oder verwaltende Aufgaben übernimmt.
- Zweck der Wohngruppe muss die gemeinsame pflegerische Versorgung sein. Heimrechtliche Vorschriften widersprechen dem nicht.
Der monatliche Zuschlag soll vor allem dazu dienen, die in der Wohngruppe tätige Pflegekraft (oder Pflegekräfte) zu finanzieren. Die freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen muss uneingeschränkt bleiben.
Sicherheit mit Patronus-Uhr
Wofür Sie sich auch entscheiden - gerade bei den ambulanten Wohnformen ist Sicherheit ein entscheidender Faktor. Denn während in einer stationären Einrichtung stets jemand vor Ort ist, ist dies beim ambulanten Wohnen nicht immer gegeben. Doch wie rufen Sie beispielsweise Hilfe, wenn Sie kein Telefon zur Hand haben und weit und breit niemand in Sicht ist?
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Sie sieht aus wie eine herkömmliche Armbanduhr, ist in Wahrheit aber eins der beliebtesten Notrufsysteme Deutschlands. Denn die Patronus-Uhr macht es möglich, per Doppelklick einen Notruf abzusetzen und über die Uhr direkt mit medizinisch ausgebildetem Fachpersonal zu sprechen. Dieses alarmiert im Ernstfall sofort den nächstgelegenen Rettungsdienst, sodass Sie innerhalb kürzester Zeit genau die Hilfe erhalten, die Sie benötigen.
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Stationäre Wohnformen
Manchmal kann es sein, dass die Pflege zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist. Dann kommt die stationäre Pflege zum Tragen. Hier muss es nicht immer die dauerhafte vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI) sein. Auch andere, zeitlich begrenzte, Möglichkeiten kommen infrage.
Sie haben somit folgende Optionen:
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Die Kurzzeitpflege ist ebenso wie die Verhinderungspflege nur für einen begrenzten Zeitraum ausgelegt. Sie kommen also vor allem dann zum Einsatz, wenn eine pflegebedürftige Person aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig nicht zu Hause versorgt werden kann.
Kurzzeitpflege:
Die Kurzzeitpflege kommt meist dann zum Einsatz, wenn ein Senior oder eine Seniorin plötzlich pflegebedürftig wird. Das kann beispielsweise nach einem Sturz oder aufgrund einer akuten Krankheit der Fall sein. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Verhinderungspflege:
Die Verhinderungspflege greift, wenn die eigentlich pflegende Person im Urlaub oder aus sonstigen Gründen verhindert sein sollte. Gerade für pflegende Angehörige, die wichtige Termine wahrnehmen müssen, plötzlich krank werden oder einfach mal eine Auszeit brauchen, ist die Verhinderungspflege daher eine wichtige Option. Denn die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall die Kosten einer Ersatzpflege.
Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege es gibt, wie hoch die Leistungen ausfallen und was Sie sonst noch beachten müssen? Dann lesen Sie unseren Artikel „Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege: Hilfe in der Urlaubszeit”!
Tages- und Nachtpflege
Können pflegende Angehörige nicht 24 Stunden am Tag für die pflegebedürftige Person da sein, kommt häufig die Tagespflege zum Einsatz. Dabei wird der oder die Pflegebedürftige zumeist früh am Morgen von einem Fahrdienst abgeholt und in ein Seniorenheim gebracht. Hier verbringt die Person dann den Großteil des Tages und nimmt an gemeinschaftlichen Aktivitäten teil, ehe es am Abend wieder nach Hause geht. So können Angehörige ganz normal ihrem Beruf nachgehen oder Termine wahrnehmen und sich den Rest des Tages um ihre Liebsten kümmern.
Die Nachtpflege ist vor allem für Seniorinnen und Senioren interessant, die nachts nicht gern allein sind. Auch Betroffene, die an einem gestörten Tag-Nacht-Rhythmus leiden, können so optimal betreut werden.
Pflege- oder Altersheim
Muss die Person vollstationär, das heißt dauerhaft professionell, betreut werden, ist die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim von besonderem Interesse. Doch viele Menschen fragen sich bereits hier: Wo genau liegt darin der Unterschied?
Altersheim:
Bei einem Altersheim steht vor allem der soziale Aspekt im Vordergrund. Die meisten Bewohnerinnen und Bewohner sind zwar in ihrer Mobilität eingeschränkt, grundsätzlich aber noch dazu in der Lage, selbständig zu leben. Sie genießen den Kontakt zu anderen Menschen und nehmen regelmäßig an Gemeinschaftsaktivitäten teil. Der Begriff Altersheim wird häufig synonym zum Seniorenheim verwendet.
Pflegeheim:
Bei einem Pflegeheim steht vielmehr der pflegerische Aspekt im Vordergrund. Die Einrichtungen sind in der Regel deutlich besser ausgestattet und für alle Fälle vorbereitet. Auch das Personal ist häufig speziell ausgebildet und verfügt über vertiefte medizinische Kenntnisse.
Alters- und Pflegeheime eignen sich vor allem für pflegebedürftige Menschen, die ihren Haushalt nicht mehr allein führen können. Gerade in einem Pflegeheim erhalten sie neben der Unterkunft und Verpflegung auch die notwendige pflegerische Versorgung. Rund um die Uhr werden die Personen dann medizinisch und pflegerisch betreut.
Zusätzlich können die Bewohnenden verschiedene Freizeitangebote wahrnehmen. So bieten viele Einrichtungen beispielsweise Malkurse, gemeinsame Videoabende oder Ähnliches an. Die Aktivitäten können dabei helfen, den Betroffenen aus ihrer Isolation zu holen. So wird das Zusammenleben harmonischer - und das Risiko für Einsamkeit im Alter verringert.
Das Problem: Die Unterbringung in einem Pflegeheim kann kostspielig sein. Zwar beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 2.005 Euro (bei Pflegegrad 5) an den monatlichen Kosten, doch muss der Großteil von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen getragen werden.
Seniorenresidenzen
Haben Sie im Alter noch den einen oder anderen Cent übrig, sind sogenannte Seniorenresidenzen eine interessante Option. Dabei handelt es sich im Grunde um eine besonders edle Form des betreuten Wohnens. Dabei erinnern die Angebote zumeist mehr an ein Hotel als eine Einrichtung für Senioren. Die Anlagen befinden sich häufig in bester Lage, die Zimmer oder ganze Wohnungen sind entsprechend kostspielig.
Nicht selten verfügen Seniorenresidenzen auch über ein eigenes Schwimmbad, Saunen oder hausinterne Fitnessstudios. Auch eigene Bibliotheken, Veranstaltungsräume, Cafés und Restaurants sind bei den besseren Angeboten häufig inkludiert. Gegen entsprechenden Aufpreis können Bewohnende zudem auf besonders umfangreiche Service- und Betreuungsangebote zurückgreifen.
Weitere Wohnformen
Die bisher genannten Wohnformen sagen Ihnen nicht zu oder entsprechen nicht Ihren Anforderungen? Dann sind die folgenden drei Optionen möglicherweise besser geeignet:
Wohnen im Alter am Meer
Sie haben Ihr Leben lang in der Stadt gewohnt und sind es jetzt leid? Sie wollen Ihren Lebensabend lieber irgendwo am Meer verbringen? Das ist nur zu verständlich - und möglicherweise einfacher als Sie denken! Schon im Jahr 2011 lebten rund 200.000 deutsche Seniorinnen und Senioren im Ausland, Tendenz seither stetig steigend.
Vor allem südeuropäische Länder wie Griechenland, Spanien oder Portugal erfreuen sich daher großer Beliebtheit. Doch auch die USA oder Thailand werden bei Auswanderern im Rentenalter immer gefragter. Der Vorteil: Gerade in asiatischen Ländern wie Thailand sind die Lebenshaltungs- und Pflegekosten meist noch deutlich geringer als hierzulande. So sind die Beiträge zur Pflege in der Regel um ein Vielfaches niedriger, was die Lebensqualität massiv erhöhen kann.
Mehrgenerationenhaus
Ebenfalls ein Modell mit wachsender Beliebtheit ist das sogenannte Mehrgenerationenhaus. Dabei handelt es sich in der Regel um ein Mehrfamilienhaus, deren Wohnungen innerhalb einer Familie aufgeteilt werden. Während die älteren Familienangehörigen in der Regel die altersgerecht umgebauten unteren Stockwerke bewohnen, wohnt der Rest der Familie in den oberen Stockwerken.
Der Vorteil: Alle behalten weitestgehend ihre Selbständigkeit und können ihren Haushalt eigenständig führen. Zeitgleich ist den Großteil der Zeit jemand zur Stelle, wenn doch mal etwas passieren sollte. Außerdem wird die Pflege der Angehörigen deutlich vereinfacht und lange Fahrtwege vermieden.
Palliativpflege
Ist davon auszugehen, dass die pflegebedürftige Person in absehbarer Zeit sterben wird, kommt die Palliativpflege zum Tragen. Sie soll den Betroffenen die letzten Wochen oder Monate ihres Lebens durch eine entsprechende medizinische Versorgung so angenehm wie möglich machen. Diese Form der Pflege ist dabei mit nahezu jeder der genannten Wohnformen vereinbar.
Sie wird nicht nur von stationären Hospizen oder Palliativstationen in Pflegeheimen angeboten. Auch herkömmliche ambulante Pflegedienste bieten meist bestimmte Angebote zur Palliativpflege an. Zudem können Sie auf spezialisierte ambulante Palliativpflegedienste zurückgreifen, die sich in ihrem Alltag ausschließlich mit Palliativpatienten beschäftigen.
Fazit
Die Zahl der Wohnformen im Alter ist hoch, die Möglichkeiten nahezu unbegrenzt. Wofür Sie sich letztlich entscheiden, hängt dabei von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab. So sollten Sie sämtliche rechtliche sowie finanzielle Fragen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen. Achten Sie beispielsweise darauf, dass stationäre Einrichtungen stets das aktuelle Heimgesetz befolgen, welches dem Schutz der Bewohnenden dient.
Besonders wichtig ist die Finanzierung der jeweiligen Wohnform. Denn die Pflegekasse übernimmt nicht in allen Fällen dieselben Leistungen. Auch fällt die Höhe der Leistungen je nach Pflegegrad unterschiedlich aus. Fragen Sie sich daher schon im Vorfeld: Ist die pflegebedürftige Person dazu in der Lage, die Kosten selbst zu tragen?
Falls nicht, werden in den meisten Fällen die Angehörigen zur Kasse gebeten. Und das kann teuer werden. Holen Sie daher so viele Angebote wie möglich ein und vergleichen Sie die Kosten. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Experten beraten, um am Ende die richtige Entscheidung zu treffen.
Vergessen Sie zudem nicht den Faktor Sicherheit! Bei ambulanten Wohnformen, allen voran einer Einzelwohnung oder Senioren-WG, kann die Anschaffung eines Hausnotrufsystems sinnvoll sein. Hier bietet sich vor allem die Patronus-Uhr an, die besonders einfach zu bedienen ist und unterwegs genauso funktioniert wie in den eigenen vier Wänden.
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